OLG München lehnt fünften Pflichtverteidiger für Zschäpe ab

Zitiervorschlag
OLG München lehnt fünften Pflichtverteidiger für Zschäpe ab. beck-aktuell, 08.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181126)
Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe bekommt keinen fünften Pflichtverteidiger auf Staatskosten gestellt. Das Oberlandesgericht München lehnte einen entsprechenden Antrag Zschäpes ab. Der Beschluss wurde am 05.02.2016 an die Prozessbeteiligten verschickt und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Gericht hält vier Pflichtverteidiger für ausreichend
Im NSU-Prozess wird Zschäpe bereits von vier Pflichtverteidigern vertreten. Mit dreien von ihnen, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, hat sie sich allerdings schon vor mehreren Monaten überworfen. Im Sommer 2015 hatte ihr das Gericht den Münchener Rechtsanwalt Mathias Grasel zur Seite gestellt. Zschäpe hatte zuletzt beantragt, jetzt auch dessen Kanzleikollegen Hermann Borchert als Pflichtverteidiger zu bestellen. Das lehnte das Gericht mit der Begründung ab, dass die vier bereits bestellten Pflichtverteidiger für eine sachgerechte Verteidigung der Angeklagten ausreichen.
Zschäpe wird Mittäterschaft an NSU-Mordserie vorgeworfen
Zschäpe ist die einzige Überlebende des NSU-Trios, dem auch Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt angehörten. Sie muss sich als mutmaßliche Mittäterin für die Serie von zehn Morden vor allem an Kleinunternehmern mit ausländischen Wurzeln und zwei Sprengstoffanschlägen verantworten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- OLG München
- Beschluss
Zitiervorschlag
OLG München lehnt fünften Pflichtverteidiger für Zschäpe ab. beck-aktuell, 08.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181126)



