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OLG Köln kürzt Kachelmanns Entschädigung

Ein Etappenziel ist erreicht

Die Bild-Zeitung muss Jörg Kachelmann letztendlich nur 395.000 Euro Geldentschädigung wegen der Berichterstattung über den Prozess gegen ihn zahlen. Damit erhält der ehemalige Wettermoderator deutlich weniger als ihm erstinstanzlich zugesprochen wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 12.07.2016 entschieden (Az.:15 U 175/15).

Sachverhalt

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung über seinen Prozess hatte die “Bild“-Zeitung nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online Kachelmanns Persönlichkeitsrecht wiederholt schwer verletzt. Eine zielgerichtete Kampagne von Springer zusammen mit anderen Medien konnten allerdings weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht erkennen. Das Landgericht sprach ihm trotzdem eine Entschädigung von 635.000 Euro zu. Die Vorsitzende Richterin Margarete Reske betonte in der Berufungsverhandlung, am Kachelmann-Prozess habe ein “erhebliches Berichterstattungsinteresse“ bestanden, unter anderem aufgrund seiner Prominenz und der Schwere des Verdachts. Es sei Aufgabe der Medien gewesen, darüber zu berichten - allerdings mit der gebotenen Zurückhaltung, da es sich nur um einen Verdacht gehandelt habe.

OLG: Bildzeitung führte Kachelmann unwürdig vor

Das Oberlandesgericht hat Kachelmann in der Berufungsinstanz nunmehr nur noch 395.000 Euro zugesprochen und eine Revision nicht zugelassen. Für unzulässig hielt das Oberlandesgericht unter anderem Fotos, die Kachelmann im Innenhof der Kanzlei seiner Verteidigerin und als Häftling im Gefängnishof zeigen. Besonders auf einem Bild, auf dem er mit nacktem Oberkörper zu sehen sei, sei er “unter Missachtung seiner Würde zur bloßen Belustigung beziehungsweise Befriedigung der Neugier des Publikums vorgeführt worden“, teilte das Gericht mit.

Trotzdem ein Rekordschadensersatz

Die bisher höchste Entschädigung in einem ähnlichen Verfahren lag bei 400.000 Euro wegen Falschmeldungen über die schwedische Prinzessin Madeleine. Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker sieht diese Summe nun übertroffen: “Im Gesamtergebnis inklusive Schadenersatz sind es 401.319 Euro und damit Rekord“, rechnete er vor. “Inklusive Zinsen ist es das erst recht: 512.785 Euro bis heute und 60 Euro für jeden weiteren Tag ab heute.“ Die hohen Zinsen ergeben sich unter anderem daraus, dass die Prozessberichterstattung schon mehrere Jahre zurückliegt. Springer-Anwalt Jan Hegemann bezeichnete Höckers Rechnung als “unseriös“. Maßgeblich sei lediglich die zugesprochene Geldentschädigung. “Er wollte ursprünglich 2,25 Millionen“, sagte Hegemann mit Blick auf Kachelmanns Forderung in erster Instanz. “395.000 sind es jetzt geworden.“ Alles andere seien Spitzfindigkeiten.

Kachelmann-Anwalt will keine Nichtzulassungsbeschwerde erheben

Die Axel Springer SE hat noch nicht entschieden, ob sie die Entscheidung, dass keine Revision eingelegt werden kann, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde anfechten wird. Höcker kündigte dagegen an: “Wir werden sicherlich keine Nichtzulassungsbeschwerde erheben.“ Es gehe hier schon um eine “recht ordentliche Summe“, sagte Höcker, auch wenn das Geld nicht ausgleichen könne, was Kachelmann von der “Bild“-Zeitung angetan worden sei.