Pauschale Kontogebühr für Bausparverträge in Darlehensphase zulässig

Zitiervorschlag
Pauschale Kontogebühr für Bausparverträge in Darlehensphase zulässig. beck-aktuell, 18.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192041)
Eine Bausparkasse darf in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine pauschale Kontogebühr für Bausparverträge in der Darlehensphase vorsehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe unter Hinweis darauf entschieden, dass die damit vergütete stetige Überwachung des Gesamtbestandes sowie die Führung der Zuteilungsmasse der Bausparergemeinschaft auch dem einzelnen Bausparer zugutekomme (Urteil vom 16.06.2015, Az.: 17 U 5/14). Konkret war es um ein jährliches Entgelt von 9,48 Euro gegangen.
Verbraucherverband sah Bausparer unangemessen benachteiligt
Gegen die Gebühr geklagt hatte ein Verbraucherverband, der die zugrunde liegende Klausel für unverständlich und irreführend hielt. Die Bausparkasse wälze hiermit eigene Kosten im Interesse der Gewinnmaximierung auf den Bausparer ab und benachteilige diesen unangemessen, was zur Unwirksamkeit der Klausel führe.
Kontogebühr kommt einzelnem Bausparer zugute
Das OLG Karlsruhe bestätigte die klageabweisende Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe. Die Klausel verstoße zum einen nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Zum anderen halte sie der wegen ihres Charakters als bloßer Preisnebenabrede eröffneten Inhaltskontrolle stand. Sie sei nicht mit wesentlichen gesetzlichen Grundprinzipien unvereinbar, weil die mit dem Entgelt vergütete stetige Überwachung des Gesamtbestandes sowie die Führung der Zuteilungsmasse der Bausparergemeinschaft auch dem einzelnen Bausparer zugutekomme.
Unterscheidung zwischen Anspar- und Abrufphase nicht erforderlich
Die Bausparkunden würden durch die Klausel auch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, so das OLG weiter. Ein Interessengegensatz zwischen denjenigen Kunden, die sich noch in der Ansparphase des Bausparvertrages befänden und denjenigen Kunden, die bereits in der Abrufphase seien, könne nicht festgestellt werden. Beide Gruppen beteiligten sich mit dem Abschluss des Bausparvertrages an der Gemeinschaft der Bausparer, um von den Vorteilen des kollektiven Zwecksparens zu profitieren. Damit sei es auch gerechtfertigt, dass beide Gruppen an den Kosten der Kollektivsteuerung durch eine Gebühr beteiligt würden.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Karlsruhe
- Urteil vom 16.06.2015
- 17 U 5/14
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Pauschale Kontogebühr für Bausparverträge in Darlehensphase zulässig. beck-aktuell, 18.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192041)



