Ford wegen Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen schadenersatzpflichtig gegenüber Autozulieferer MITEC

Zitiervorschlag
Ford wegen Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen schadenersatzpflichtig gegenüber Autozulieferer MITEC. beck-aktuell, 09.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183681)
Die Ford Motor Company muss dem ehemaligen Eisenacher Autozulieferer MITEC wegen Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen dem Grunde nach Schadenersatz zahlen. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat die Berufung der Ford Motor Company gegen ein Urteil des Landgerichts Meiningen zurückgewiesen, das ebenfalls, allerdings mit einer anderen Begründung, eine Schadenersatzpflicht festgestellt hatte (Urteil vom 08.12.2015, Az.: 5 U 1042/12).
LG: MITEC durfte auf Langzeitvereinbarung vertrauen
Das LG hatte sein Urteil darauf gestützt, dass Ford eine Langzeitvereinbarung (Long Term Agreement) nicht fortgesetzt habe. Diese Langzeitvereinbarung betraf die Produktion von sogenannten balancern durch MITEC. Dabei handelt es sich um Massenausgleichsgetriebe zur Reduzierung von Betriebsgeräuschen und Vibrationen bei Fahrzeugmotoren. Das LG hatte die Auffassung vertreten, dass MITEC darauf vertrauen durfte, dass die Liefervereinbarung bis in das Jahr 2007 fortgesetzt werde. Grund für dieses Vertrauen in ein weiteres Produktionsjahr seien vor allem die vorgesehenen Steigerungen der Stückzahlen und der daraus folgende Investitionsaufwand von MITEC gewesen.
OLG bestätigt Vorinstanz im Ergebnis
Gegen dieses Urteil hatte die Ford Motor Company Berufung eingelegt. Sie hatte geltend gemacht, dass das Investitionsrisiko allein bei MITEC gelegen habe. Verbindliche Zusagen habe Ford nicht gegeben. Auch eine sogenannte Auslaufvereinbarung habe Ford nicht schließen müssen. Das OLG Jena hat die Entscheidung des LG bestätigt. Allerdings hat es nicht feststellen können, dass MITEC auf den Fortbestand der Vereinbarung vertrauen durfte. Jedoch hat das Gericht eine andere Begründung für das Bestehen einer Schadenersatzpflicht herangezogen.
Unerlaubte Weitergabe von Daten und Zeichnungen an anderen Zulieferer
Denn die Ford Motor Company habe Systemdaten und Zeichnungen des "balancers“, die geeignet sind, den "balancer“ nachzubauen, unerlaubt weitergegeben. Zu diesem Ergebnis ist das OLG aufgrund einer umfangreichen Beweisaufnahme gelangt. So habe der gerichtlich zugezogene Sachverständige das Produktdesign des von MITEC selbst entwickelten "balancers“ mit dem Produktdesign verglichen, das der andere Zulieferer von Ford mittlerweile verwendet.
MITEC-Entwicklung nachgeahmt
Der Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, so das OLG, dass bei der neuen Konstruktion mit höchster Wahrscheinlichkeit Zeichnungssätze und CAD-Datenmodell von MITEC verwendet worden seien. Der Gutachter habe aber nicht bestätigen können, dass der "balancer“ komplett von einer Drittfirma konzipiert gewesen sei. Auch die im Rahmen der Beweisaufnahme vernommenen Zeugen hätten bestätigt, dass eine Nachahmung der Entwicklung von MITEC vorliege.
Ford haftet wegen Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen
Die Ford Motor Company hafte dafür, so das OLG, dass die Zeichnungssätze von MITEC zu dem anderen Zulieferer gelangt sei. Ford sei verpflichtet gewesen, Geschäftsgeheimnisse von MITEC zu wahren und nicht an Konkurrenten weiterzugeben. Eigene Rechte an den Zeichnungen von MITEC habe Ford nicht erworben. Schließlich seien die Schadenersatzansprüche auch nicht verjährt.
Höhe des Schadenersatzes noch zu klären
Wenn das den Grund der Schadenersatzpflicht abhandelnde Urteil des OLG rechtskräftig wird, wird das Verfahren laut OLG zwischen den Parteien weiter zu führen sein, um die Höhe des berechtigten Schadenersatzes zu klären.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Jena
- Urteil vom 08.12.2015
- 5 U 1042/12
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Ford wegen Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen schadenersatzpflichtig gegenüber Autozulieferer MITEC. beck-aktuell, 09.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183681)



