Syrische Brüder dürfen wegen Schleuser-Verdachts nach Italien ausgeliefert werden

Zitiervorschlag
Syrische Brüder dürfen wegen Schleuser-Verdachts nach Italien ausgeliefert werden. beck-aktuell, 19.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186216)
Zwei syrische Brüder dürfen aus Deutschland nach Italien zur Strafverfolgung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von Ausländern ausgeliefert werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 29.09.2015 beschlossen (Az.: 2 Ausl. 125/15 und 2 Ausl. 126/15). Es folgt damit entsprechenden Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft Hamm. Die gegen die Beschlüsse eingelegten Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Europäischer Haftbefehl liegt vor
Die italienischen Behörden betreiben gegen die beiden 1989 und 1993 in Latakia/Syrien geborenen syrischen Brüder auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls die Auslieferung zur Strafverfolgung in Italien. Sie legen den Brüdern zur Last, am 30.12.2014 als Mitglieder der Besatzung des Schiffes Blue Sky M gemeinsam mit weiteren Landsleuten am Transport von circa 800 Nicht-EU-Bürgern vom Golf von Mersin (Türkei) bis zur italienischen Küste bei Gallipoli beteiligt gewesen zu sein und zu deren illegaler Einreise Hilfe geleistet zu haben.
Lebensgefährlicher Transport in Frachtschiff
In dem unter moldauischer Flagge fahrenden Frachtschiff sollen die Migranten von der Besatzung unter Bedingungen befördert worden seien, die sie einer Gefahr für ihr Leib und Leben ausgesetzt haben. Die Flüchtlinge hätten sich im Laderaum des Frachtschiffes befunden, das nicht für die Beförderung einer so hohen Zahl von Einwanderern ausgerichtet gewesen sei. Der Transport sei ohne geeignete Sicherheitseinrichtungen bei schlechten Witterungsbedingungen erfolgt.
Brüder wollen selbst Flüchtlinge gewesen sein
Die verfolgten Brüder sind im August 2015 in Soest festgenommen worden und befinden sich in Auslieferungshaft in zwei nordrhein-westfälischen Gefängnissen. Sie geben an, selbst als Flüchtlinge an Bord des Schiffes gewesen zu sein und für die Überfahrt mehrere 1.000 Euro gezahlt zu haben.
OLG Hamm bejaht auslieferungsfähige Straftaten
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat das OLG Hamm die Auslieferung beider Brüder für zulässig erklärt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Auslieferung seien erfüllt. Der europäische Haftbefehl konkretisiere die den Brüdern zur Last gelegten Straftaten. Diese seien auslieferungsfähige Straftaten, die von den italienischen Behörden zutreffend als – im Höchstmaß in Italien mit erheblicher Freiheitsstrafe bedrohte – Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt bewertet worden seien. Auch nach deutschem Recht seien die in Frage stehenden Sachverhalte mit Strafe bedroht.
Keine Auslieferungshindernisse
Auslieferungshindernisse lägen nicht vor. Der von einem der Brüder in Deutschland gestellte Asylantrag stehe der Auslieferung nicht entgegen, auch nicht der dem anderen Bruder in Deutschland bereits zuerkannte Flüchtlingsstatus. Es sei gerichtsbekannt, das derzeit Bürgerkriegsflüchtlinge aus allen EU-Staaten nicht nach Syrien abgeschoben würden. Die von italienischen Behörden jetzt beantragte Auslieferung erfolge auch nicht im Rahmen eines Asylverfahrens, sondern zur Strafverfolgung. Der in Deutschland nicht beschiedene Asylantrag sei kein Hindernis, weil auch Italien das Recht auf Asyl gewähre.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Hamm
- Beschluss vom 29.09.2015
- 2 Ausl. 125/15; 2 Ausl. 126/15
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Syrische Brüder dürfen wegen Schleuser-Verdachts nach Italien ausgeliefert werden. beck-aktuell, 19.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186216)



