Land Rover Discovery späht keine Daten aus

Zitiervorschlag
Land Rover Discovery späht keine Daten aus. beck-aktuell, 01.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181461)
Das Navigationsgerät eines Land Rover Discovery verfügt über keine Datentechnik, die Navigationsdaten permanent speichert oder an andere Bauteile des Fahrzeugs weitergibt, so dass Navigationsdaten des Fahrzeugnutzers in unzulässiger Weise ausgespäht werden könnten. Deswegen kann der Käufer die Abnahme eines bestellten Land Rover Discovery nicht unter Hinweis auf eine solch unzulässige Datenspeicherung verweigern, worauf das Oberlandesgericht Hamm in zwei Beschlüssen vom 02.07.2015 und vom 28.07.2015 hinweist (Az.: 28 U 46/15).
Kfz-Käufer befürchtet Preisgabe seiner Daten
Der Beklagte hatte beim klagenden Autohaus einen individuell konfigurierten Land Rover Discovery 3.0 SDV6 zum Preis von 60.450 Euro bestellt. Vor Auslieferung des Fahrzeugs verlangte er neben einer Betriebsanleitung, dass die Fahrzeugtechnik ʺOrt, Zeit und Kilometer-Standʺ nicht speichern und diese Daten nicht weiter senden dürfe. Andernfalls verletze eine Fahrzeugnutzung sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Unter Hinweis hierauf verweigerte der Beklagte die ihm von der Klägerin angetragene Fahrzeugabnahme. Die Klägerin verklagte ihn daraufhin auf Schadenersatz in Höhe von circa 9.000 Euro.
OLG Hamm verneint Recht auf Abnahmeverweigerung
Die Klage hatte Erfolg. Der Beklagte habe kein Recht gehabt, die Abnahme des Neufahrzeugs zu verweigern, so das OLG Hamm. Vor der Übergabe des Fahrzeugs habe er keinen Anspruch auf das Übersenden einer Betriebsanleitung. Er habe die Abnahme auch nicht verweigern dürfen, weil das bestellte Fahrzeug mangelhaft gewesen sei.
Befürchtung der Daten-Ausspähung nicht begründet
Seine Behauptung, der von ihm bestellte Land Rover verfüge bauartbedingt über unzulässige Vorrichtungen zum Ausspähen und zur permanenten Speicherung seiner persönlichen Daten, treffe nicht zu. Die von einem Kfz-Sachverständigen überprüfte Fahrzeugtechnik habe keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, dass das Navigationsgerät Daten über den Fahrzeugstandort permanent speichere oder an andere Bauteile des Fahrzeugs weitergeben könne. Eine derartige Datenverarbeitung sei auch technisch nicht plausibel, weil diese Daten für eine elektronische Fehlerauswertung nicht von Bedeutung seien.
Möglichkeit der Datenspeicherung kein Sachmangel
Dass im Fahrzeug überhaupt Daten gespeichert werden könnten, stelle keinen Verstoß gegen das Recht des Nutzers auf informationelle Selbstbestimmung dar und sei per se kein Sachmangel. Der Beklagte hätte das Fahrzeug als Nutzer erwerben und dann selbst über die abgelegten Daten verfügen können. Ähnlich verhalte es sich bei der Anschaffung eines Computers oder eines Smartphones, bei denen ebenfalls Daten der Nutzer gespeichert würden. Auch dieser Umstand sei kein technischer Fehler des jeweiligen Geräts.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Hamm
- Beschluss vom 28.07.2015
- 28 U 46/15
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Land Rover Discovery späht keine Daten aus. beck-aktuell, 01.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181461)



