Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
OLG Frankfurt am Main

5 Jahre Haft für Mitgliedschaft in "Jabhat al-Nusra“

Berufe mit Haltung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den 29-jährigen Soufiane K. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Vereinigung "Jabhat al-Nusra“ habe es sich zum Ziel gesetzt, das Regime des Machthabers Bashar al-Assad zu stürzen und in Syrien sowie in den angrenzenden Staaten einen "Gottesstaat“ unter Geltung der Scharia zu errichten, so das Gericht (Urteil vom 09.05.2016, Az.: 5 - 2 StE 5/15 - 1 - 2/15, nicht rechtskräftig).

Zunächt Nähe zu den Salafisten

Der in Rüsselsheim geborene und aufgewachsene Angeklagte muslimischen Glaubens besuchte die Realschule und ging danach einigen kurzfristigen Beschäftigungen nach. Jedenfalls seit 2010 hatte er ein "islamistisch-salafistisches“ Verständnis des Islam, wonach es die Pflicht eines Moslems ist, gegen die "Ungläubigen“ in den bewaffneten "Heiligen Krieg (Jihad)“ zu ziehen. Soufiane K. war ein enger Vertrauter eines der Verantwortlichen des Vereins "DawaFFM“, den das Bundesinnenministerium im Februar 2013 verbot, weil der Verein die Scharia (religiöses Gesetz des Islam) als ein göttliches, allen staatlichen Gesetzen übergeordnetes Recht verstand und das staatliche Gewaltmonopol verneinte.

Mitarbeit bei der Jabhat al-Nusra Li-Ahli Sham

Seit 2010 reiste der Angeklagte zweimal nach Ägypten und einmal nach Kenia. Im Februar 2013 hielt er sich für etwa drei Wochen in Syrien auf. Am 01.07.2013 fuhr er gemeinsam mit seiner - nach islamischem Ritus angetrauten - Ehefrau und vier Kleinkindern über die Türkei nach Syrien. Dort angekommen, schloss er sich der fundamental-islamistischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra Li-Ahli Sham“ (Unterstützungsfront für die Leute in Großsyrien) an und unterstellte sich der Befehlsgewalt ihrer Führung. Seit Frühjahr 2013 ist die Jabhat al-Nusra die Regionalorganisation der "Al-Qaida“ in Syrien. Die "Jabhat al-Nusra“ führt dort militärische Bodenkämpfe, Sprengstoffanschläge, Entführungen vorwiegend westlicher Staatsangehöriger, gezielte Tötungen von Angehörigen des syrischen Militärs und Sicherheitsapparates, aber auch Selbstmordattentate aus.

Zweimonatige Ausbildung im Umgang mit Waffen

Der Angeklagte absolvierte bei der "Jabhat al-Nusra“ eine etwa zwei Wochen andauernde Ausbildung im Umgang mit Waffen, beschaffte sich eine Waffe vom Typ Kalaschnikow, ein Maschinengewehr und zwei Handgranaten, versah Wachdienste und nahm an täglichen Lagebesprechungen der Vereinigung teil. Darüber hinaus beteiligte er sich nach Feststellungen des Gerichts und auf der Grundlage von Zeugenaussagen an Spendenverteilungen der "Jabhat al-Nusra“ und der Überführung des Leichnams eines getöteten Führers der Vereinigung.

Angaben einer Zeugin überzeugten das Gericht

Die Überzeugung des Gerichts zum Sachverhalt beruhen auf Angaben, die die Zeugin Andrea B. bei ihren polizeilichen Vernehmungen gemacht hat. Danach war die Zeugin im März 2012 zum Islam konvertiert und hatte die Ehefrau des Angeklagten im Dezember 2013 über Facebook kennengelernt. Ihre religiöse Einstellung hatte sich derart radikalisiert, dass sie den Wunsch hatte, nach Syrien zu reisen, um an der Seite eines gegen die syrischen Regierungstruppen kämpfenden "Mujahids“ zu leben. Die Ehefrau des Angeklagten kam mit der Zeugin B. überein, dass diese die "Zweitfrau“ des Angeklagten werden solle. Die Zeugin B. reiste sodann im Januar 2014 mit ihren beiden Kindern über den Flughafen München zunächst nach Istanbul und sodann nach Syrien, wo sie sich der Familie des Angeklagten anschloss. Weil sich die Gefahr dort für sie und ihre Kinder stetig vergrößerte, kehrte die Zeugin B. schließlich im Mai 2014 mit ihren Kindern nach Deutschland zurück.

Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet

Mitte Juni 2014 löste sich der Angeklagte von der "Jabhat al-Nusra“ und kehrte im Juni 2014 nach Deutschland zurück. Hier wurde er im Oktober 2014 in Frankfurt am Main festgenommen und befindet seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Senat hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.