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OLG Düsseldorf

Lange Haftstrafe für Syrienrückkehrer wegen IS-Mitgliedschaft

Revitalisierte VwGO

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den 23-jährigen Syrienrückkehrer Kerim Marc B. ("Abu Zulfikar") am 06.10.2016 wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, dem Anführer der IS-Terrormiliz, Abu Bakr al-Bagdadi, die Treue geschworen zu haben (Az.: III – 5 StS 2/15).

Kerim Marc B. schloss sich 2013 in Syrien dem IS an

Das OLG sah es als erwiesen an, dass Kerim Marc B. im März 2013 nach Syrien gereist war und sich dort Anfang Oktober 2013 dem IS angeschlossen hatte. Nach Durchlaufen einer militärischen Ausbildung nahm er in der Folgezeit an bewaffneten Kampfhandlungen auf Seiten des IS in Syrien teil. Darüber hinaus übernahm er unter anderem auch Wachdienste für den IS. Nach einem kurzen Aufenthalt im Januar 2014 in Deutschland aufgrund einer Verletzung durch Granatsplitter kehrte er nach Syrien zurück und nahm dort weiter an Kampfhandlungen auf Seiten des IS teil. Spätestens im September 2014 entschloss er sich zur Rückkehr nach Deutschland. Hierzu reiste er illegal in die Türkei ein und wurde dort Mitte Januar 2015 festgenommen.

Teilnahme an Kampfhandlungen durch Telefonate und Chat-Nachrichten belegt

Zwar räumte der Angeklagte im Laufe des Verfahrens seine Mitgliedschaft im IS ein. Jedoch bestritt er die Teilnahme an Kampfhandlungen. Das OLG hielt die Teilnahme des Angeklagten an bewaffneten Kampfhandlungen auf Seiten des IS aber aufgrund seiner eigenen Äußerungen in Telefonaten und Chat-Nachrichten aus der Zeit seiner Aufenthalte für erwiesen.

Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht

Das OLG verurteilte den Angeklagten, der bei Beginn des Tatzeitraums "Heranwachsender" war, nach Erwachsenenstrafrecht. Bei der Strafzumessung sei aber zu seinen Gunsten sein junges Alter bei der Tatbegehung ebenso zu berücksichtigen gewesen wie der Umstand, dass er jedenfalls das Ableisten eines Treue-Eids auf den IS eingeräumt habe und heute an einem Ausstiegsprogramm des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes teilnehme. Zu seinen Lasten sei jedoch die Dauer seiner Mitgliedschaft und seine nicht ganz untergeordnete Rolle in der besonders gefährlichen ausländischen terroristischen Vereinigung IS ins Gewicht gefallen.