OLG Dresden passt Unterhaltsleitlinien zum 01.01.2016 an

Zitiervorschlag
OLG Dresden passt Unterhaltsleitlinien zum 01.01.2016 an. beck-aktuell, 16.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183311)
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Dresden haben mit Wirkung zum 01.01.2016 ihre Unterhaltsleitlinien angepasst. Wie das Gericht mitteilte, wurden dabei in der Unterhaltstabelle auf der Grundlage einer zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretenden Rechtsverordnung des Bundesjustizministers die erhöhten Bedarfssätze zum Kindesunterhalt nachvollzogen, die bundeseinheitlich als "Düsseldorfer Tabelle“ bereits veröffentlicht sind.
Anhebung des Regelbedarfs für volljähriges Kind mit eigenem Hausstand
Von den Tabellenbedarfssätzen ist laut Mitteilung zur Ermittlung des Zahlbetrages das hälftige staatliche Kindergeld (ab 01.01.2016 also zum Beispiel 95 Euro für ein erstes und zweites Kind) abzuziehen. Zudem ist im Leitlinientext der Regelbedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand (das betrifft vor allem Studenten) auf 735 Euro monatlich angehoben worden. Im Übrigen enthält der Text eine Reihe redaktioneller Klarstellungen.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Dresden
- Keine Angabe
Zitiervorschlag
OLG Dresden passt Unterhaltsleitlinien zum 01.01.2016 an. beck-aktuell, 16.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183311)



