Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Dresden haben mit Wirkung ab 01.01.2017 die Unterhaltstabelle für den Kindesunterhalt angepasst. Dazu wurden die erhöhten Bedarfssätze zum Kindesunterhalt nachvollzogen, die bundeseinheitlich als "Düsseldorfer Tabelle" bereits veröffentlicht sind.
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Hälfte des Kindergelds von Tabellenbedarfssätzen abzuziehen
Von den Tabellenbedarfssätzen sei zur Ermittlung des Zahlbetrages das hälftige staatliche Kindergeld abzuziehen, erläutert das OLG Dresden. Das Kindergeld soll ab 2017 für ein erstes und zweites Kind auf 192 Euro, für ein drittes Kind auf 198 Euro und für ein viertes und jedes weitere Kind auf 223 Euro erhöht werden. Der Text der Unterhaltsleitlinien im Übrigen bleibt laut Gericht unverändert.