Keine Amtshaftung nach Sturz bei Castortransport

Zitiervorschlag
Keine Amtshaftung nach Sturz bei Castortransport. beck-aktuell, 08.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178116)
Ein Atomkraftgegner, der bei einer Protestaktion gegen den Castortransport am 09.11.2010 von einem Baum gestürzt ist und sich verletzt hat, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 07.04.2016 entschieden. Der Mann habe nicht nachweisen können, dass der Einsatz von Reizgas ursächlich für den Sturz war, betonte das Gericht (Az.: 16 U 61/15).
Kläger erlitt Bruch im Bereich eines Wirbelkörpers
Der Kläger wollte gemeinsam mit weiteren Männern möglichst nah an der Transportstrecke ein Transparent aufhängen. Als Polizeikräfte auf die Gruppe aufmerksam wurden, kletterte er ohne Sicherung eine Kiefer empor, um den Polizeibeamten zu entkommen. Aus circa vier Metern Höhe stürzte er ab und zog sich dabei einen Bruch im Bereich eines Wirbelkörpers zu. Im Prozess hat der Kläger unter anderem Schadensersatz und Schmerzensgeld begehrt und war damit bereits in erster Instanz unterlegen.
Gegensätzliche Aussagen verschiedener Zeugen verhindern Überzeugungsbildung
Diese Entscheidung hat das OLG jetzt bestätigt. Der Kläger sei den von ihm zu erbringenden, erforderlichen Beweis schuldig geblieben, dass Reizgas gegen ihn eingesetzt worden und dass dieser gezielte Einsatz ursächlich für seinen Sturz gewesen sei. Insoweit ständen sich nicht nur gegensätzliche Aussagen verschiedener Zeugen unvereinbar gegenüber, weshalb der Senat nicht die zweifelsfreie Überzeugung gewinnen konnte, dass gegen den Kläger gezielt Reizgas in einem Ausmaß eingesetzt wurde, dass es zu seinem Sturz führen konnte. Hinzu komme, dass der Mann den Baum schnell und ohne Sicherung hochgeklettert sei. Deshalb bleibe die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass er aus Unachtsamkeit ohne Fremdeinwirkung den Halt verloren habe.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Celle
- Urteil vom 07.04.2016
- 16 U 61/15
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Keine Amtshaftung nach Sturz bei Castortransport. beck-aktuell, 08.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178116)



