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OLG Celle

Benutzung von Blitzer-Apps auf Smartphones verstößt gegen StVO

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Wer eine Blitzer-App auf seinem Smartphone nutzt, verstößt damit gegen § 23 Abs. 1b StVO. Dies stellte das Oberlandesgericht Celle klar. Die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers, den das Amtsgerichts Winsen an der Luhe zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt hatte, weil er während der Fahrt ein Smartphone mit einer sogenannten Blitzer-App benutzt hatte, verwarf das Gericht. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Funktionieren der App für Verstoß irrelevant

Das OLG hat in seinem Beschluss ausgeführt, ein Smartphone sei ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung, falls darauf eine sogenannte Blitzer-App installiert ist. Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhalte das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes. Ohne Bedeutung sei, ob die Blitzer App tatsächlich einwandfrei funktioniert habe. Entscheidend sei allein, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte.