Richterin befangen

Zitiervorschlag
Richterin befangen. beck-aktuell, 10.03.2026 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/11741)
Eine Richterin wurde von der beklagten Partei in einem Bauprozess wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Ihr Ehemann war Partner der Kanzlei, die die Klägerin vertrat. Das OLG Brandenburg gab dem Ablehnungsgesuch statt: Schließlich gehe es um eine mittelständische Sozietät.
Die Richterin war während eines Baumängelprozesses Teil der zuständigen LG-Kammer geworden. Sie hatte bereits an einem Beweisbeschluss mitgewirkt, als die Parteien durch eine Mitteilung der Berichterstatterin erfuhren, dass der Ehemann der Richterin Anwalt in der mittelständischen Kanzlei ist, die die Klägerin in dem Verfahren vertrat. Auf das Ablehnungsgesuch der Beklagten wegen Anscheins der Befangenheit hin bestätigte die Richterin in ihrer dienstlichen Stellungnahme, dass ihr Ehemann Partner der am Verfahren beteiligten Kanzlei sei.
Das LG hielt das indes für unproblematisch und wies das Ablehnungsgesuch zurück. Die Kammer erachtete allein die Ehe der Richterin mit einem Partner der eine Partei vertretenden Kanzlei ohne weitere konkrete Anhaltspunkte für nicht ausreichend, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Das sah das OLG Brandenburg anders und erklärte das Ablehnungsgesuch für begründet (Beschluss vom 30.01.2026 - 1 W 1/26).
Mittelständische Kanzlei, selber Standort
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Brandenburg
- Beschluss vom 30.01.2026
- 1 W 1/26
Zitiervorschlag
Richterin befangen. beck-aktuell, 10.03.2026 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/11741)



