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Niederländische Geheimdienste dürfen Anwälte nicht mehr abhören

Carl von Ossietzky

Der niederländische Geheimdienst darf künftig Gespräche zwischen Rechtsanwälten und deren Mandanten auch bei einem Terrorverdacht nicht mehr ohne besondere Genehmigung abhören. Ein Gericht in Den Haag gab am 01.07.2015 der Klage einer Anwaltskanzlei statt, die jahrelang vom Geheimdienst (AIVD) abgehört worden war. Die Mandanten eines Anwalts müssten davon ausgehen können, dass ihre Gespräche mit einem Anwalt vertraulich bleiben, entschied das Gericht.

Unabhängiges Gremium müsste Lauschangriff zustimmen

Es sei nicht akzeptabel, dass bisherige Lauschangriffe des Geheimdienstes nur vom Innenminister genehmigt worden seien. Nötig sei vielmehr die Zustimmung eines unabhängigen Gremiums, das es derzeit aber noch nicht gebe. Die Regierung habe sechs Monate Zeit, solch ein Gremium zu schaffen.

Anwälte begrüßen Entscheidung

Ein Sprecher der klagenden Anwaltskanzlei, die in der Vergangenheit mehrere Terrorverdächtige vertreten hatte, begrüßte das Urteil: "Unser Vertrauen in den Rechtsstaat ist wieder hergestellt." Der Klage hatte sich auch der niederländische Anwaltsverband angeschlossen.