Marketing-Verband kritisiert BGH-Urteil zu unerwünschter E-Mail-Werbung scharf

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Marketing-Verband kritisiert BGH-Urteil zu unerwünschter E-Mail-Werbung scharf. beck-aktuell, 17.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183176)
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2015, wonach Firmen im E-Mail-Verkehr mit ihren Kunden nicht ungefragt Werbung mitversenden dürfen (Az.: VI ZR 134/15), wird vom Deutschen Dialogmarketing Verband e.V (DDV) scharf kritisiert. DDV-Präsident Patrick Tapp bezeichnete es als "völlig inakzeptabel, weltfremd und überzogen".
Werbeanhang in Eingangsbestätigungsmail Stein des Anstoßes
Der BGH hatte einem Verbraucher Recht gegeben, der sich gegen kleine Werbezusätze am Ende einer an ihn gerichteten automatisch generierten Eingangsbestätigungsmail zur Wehr gesetzt hatte. Sein Urteil begründete er mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Verbrauchers. Der Kläger in dem zugrunde liegenden Verfahren hatte sich laut DDV Mitte Dezember 2013 mit der Bitte um Bestätigung einer von ihm ausgesprochenen Kündigung per E-Mail an die Beklagte gewendet. Diese bestätigte ihm daraufhin den Erhalt der E-Mail mit einer automatischen Bestätigungs-E-Mail, die im unteren Teil ein Werbeangebot enthielt.
DDV sieht weder klassische Werbe-E-Mail noch erheblichen Eingriff in Persönlichkeitsrecht
Der DDV meint, bei dieser so genannten No-Reply-Mail, die im Betreff auch sofort als Eingangsbestätigungsmail erkennbar gewesen sei, handele es sich gerade nicht um eine klassische Werbe-E-Mail. Zudem sei überhaupt keine Erheblichkeit des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers zu erkennen, so Tapp. Diesem seien weder Kosten noch Mühen durch etwaiges Aussortieren von Werbe-E-Mails entstanden. Die E-Mail habe ohnehin geöffnet werden müssen beziehungsweise sei bereits durch die Kenntlichmachung im Betreff als Eingangsbestätigung – wie vom Verbraucher gewünscht - zu erkennen gewesen. "Wenn dies Schule macht, können wir konsequenterweise auch gleich die E-Mail-Signatur der Unternehmen abschaffen, da man diese genauso gut als unternehmensbezogene Werbung zur Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen ansehen könnte“, so der DDV-Präsident weiter.
- Redaktion beck-aktuell
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Marketing-Verband kritisiert BGH-Urteil zu unerwünschter E-Mail-Werbung scharf. beck-aktuell, 17.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183176)



