Keine Grundsicherung für Familien arbeitsuchender EU-Ausländer

Zitiervorschlag
Keine Grundsicherung für Familien arbeitsuchender EU-Ausländer. beck-aktuell, 23.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171416)
Der Ausschluss von Ansprüchen auf Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer, die sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, erstreckt sich auch auf Familienangehörige mit abgeleitetem Aufenthaltsrecht. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 08.08.2016 entschieden (Az.: L 3 AS 376/16 B ER).
Sachverhalt
Die Antragsteller sind bulgarische Staatsangehörige. Es handelt sich um zwei Eheleute mit den beiden leiblichen Kindern der Frau, wobei die Kinder in Deutschland die Schule besuchen. Der Ehemann war nach der Einreise der Familie nach Deutschland im September 2014 zunächst als Möbel- und Küchenmonteur beschäftigt. Ab dem 01.01.2016 war er nach einer eigenen Kündigung arbeitslos. Einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende lehnte das Jobcenter ab. Der im Anschluss beim Sozialgericht Mainz gestellte Eilantrag des Antragstellers hatte zunächst Erfolg. Das Sozialgericht verpflichtete das Jobcenter zur vorläufigen Gewährung von Grundsicherungsleistungen.
LSG: Keine Grundsicherung für arbeitssuchende EU-Ausländer und deren Familienangehörige
Auf die Beschwerde des Jobcenters hob das Landessozialgericht die Verpflichtung auf. Der Ausschluss von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ergebe sich unmittelbar aus § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II, da der Ehemann allenfalls noch ein Recht zum Aufenthalt zum Zwecke der Arbeitsuche geltend machen könne und er insoweit ausdrücklich mit seinen Familienangehörigen vom Leistungsbezug ausgeschlossen sei. Die Antragsteller könnten auch keine Sozialhilfe erhalten, denn dies ergebe sich weder aus dem Gesetz, noch sei es durch das Grundgesetz oder Europäisches Recht geboten.
Landessozialrichter weichen von BSG-Ansicht ab
Wenn das Bundessozialgericht nach einem sechsmonatigen Aufenthalt bezüglich der Sozialhilfe von einer Verpflichtung zur Leistung ausgehe, überzeuge dies nicht. Dabei könne dahinstehen, ob auch insoweit bereits ein gesetzlicher Ausschluss vom Leistungsbezug bestehe (§ 21 Satz 1 SGB XII), jedenfalls könne aber auch keine Ermessenreduktion auf "Null" bei der allenfalls möglichen Ermessenentscheidung angenommen werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII).
- Redaktion beck-aktuell
- LSG Rheinland-Pfalz
- Beschluss vom 08.08.2016
- L 3 AS 376/16 B ER
Zitiervorschlag
Keine Grundsicherung für Familien arbeitsuchender EU-Ausländer. beck-aktuell, 23.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171416)



