Haftstrafe für 25-Jährigen nach Waffenhandel im Internet

Zitiervorschlag
Roland Böhm: Haftstrafe für 25-Jährigen nach Waffenhandel im Internet. beck-aktuell, 03.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167966)
Nach illegalem Waffenhandel im Internet ist ein 25 Jahre alter Werkzeugmacher aus Baden-Württemberg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sprach ihn am 03.11.2016 wegen etlicher Verstöße gegen das Waffengesetz schuldig. Lieferungen diverser Kriegswaffen an eine Adresse in Paris hingegen konnten dem Mann nicht nachgewiesen werden. Er hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt – ebenso wie sein 28 Jahre alter Cousin, der wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde (Az.: 18 KLs 242 Js 121202/15).
Keine Belege für Verkauf von Sturmgewehren nach Paris
Beide Männer waren kurz nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015 aufgeflogen. Bei Durchsuchungen der Wohnung des heute 25-Jährigen in Magstadt bei Sindelfingen wurden 16 Schusswaffen gefunden. Anfangs bestand der Verdacht, der Mann habe auch Sturmgewehre des Typs Kalaschnikow an eine Adresse in Paris verkauft. Es gebe aber keine Belege dafür, dass diese Waffen je in Paris ankamen oder gar bei den Terroranschlägen am 13.11.2015 mit 130 Toten verwendet wurden, hieß es später.
Herstellung von Schießkugelschreibern geplant
Auch ohne diesen Vorwurf attestierte Richterin Manuela Haußmann dem Duo "erhebliche kriminelle Energie". Innerhalb kürzester Zeit hätten die Cousins vergleichsweise viele Waffen hergestellt und verkauft. Auch seien sie in ihrem illegalen Tun immer professioneller geworden, hätten auch wegen der unsicheren politischen Lage "vom Geschäft ihres Lebens" mit Millionengewinnen geträumt. Der 25-Jährige habe auch Dekowaffen umarbeiten und Schießkugelschreiber herstellen wollen. Mit einem solchen Kugelschreiber schoss er sich einmal selbst ins Bein.
Verkauf über das Darknet
Verurteilt wurde der 25-Jährige, weil er Schreckschusswaffen in scharfe Waffen umgebaut und diese im sogenannten Darknet – einem anonymen Bereich des Internets – verkauft hatte. Der gewerbsmäßige Waffenhandel sei offensichtlich, sagte Haußmann.
Zwölf Verkäufe von Waffen oder Waffenteilen im Jahr 2015
Seine Werkstatt hatte er im Keller seiner Großmutter in Sindelfingen eingerichtet. Zwölf Verkäufe von Waffen oder Waffenteilen im Jahr 2015 konnten ihm letztlich nachgewiesen werden. Die Waffen brachten ihm jeweils mehrere hundert Euro, in einem Fall sogar 1.250 Euro.
Kunde mit Kontakten in die Islamisten-Szene
Der Großteil der Waffen konnte sichergestellt werden, es seien aber immer noch welche in Umlauf. Laut Staatsanwaltschaft waren unter den Kunden ein mehrfach Vorbestrafter, ein 17-Jähriger sowie ein Mann mit Kontakten in die Islamisten-Szene. "Das Ganze war einen Ticken zu professionell", begründete Haußmann, warum sie die Strafe nicht zur Bewährung aussetzte. Beide Männer beteuerten, ihnen tue es leid.
Amokläufer von München soll Waffe im Darknet erworben haben
Das Darknet und seine Gefahren machen immer wieder Schlagzeilen. Auch der Amokläufer von München soll seine Tatwaffe dort erworben haben – eine einst fürs Theater entschärfte, dann aber wieder scharf gemachte Waffe. Der 18-Jährige hatte am 22.07.2016 im Olympia-Einkaufszentrum der bayerischen Landeshauptstadt neun Menschen erschossen. Anschließend tötete er sich selbst.
- dpa
- LG Stuttgart
- Urteil vom 03.11.2016
- 18 KLs 242 Js 121202/15
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Roland Böhm: Haftstrafe für 25-Jährigen nach Waffenhandel im Internet. beck-aktuell, 03.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167966)



