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LG Osnabrück

Sechs Jahre Haft wegen Betruges mit Medienbriefen

Produkthaftung 2026

Das Landgericht Osnabrück hat den ehemaligen Verleger der "Osnabrücker Sonntagszeitung" mit Urteil vom 22.11.2016 im Verfahren um die Veräußerung von Medienbriefen wegen Betruges in 165 Fällen sowie wegen Insolvenzverschleppung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Als besonders tragisch sah es die Kammer an, dass die von dem Angeklagten betrogenen Anleger überwiegend einfache Leute seien, die ihm vertraut und Geld angelegt hätten, auf das sie für ihre Familie oder ihren Ruhestand angewiesen gewesen seien.

Stille Gesellschaftsbeteiligung mit Totalverlustrisiko als sichere Anlage verkauft

Nach durchgeführter Beweisaufnahme galt es für die Kammer als erwiesen, dass der inzwischen 62-jährige Angeklagte zwischen Dezember 2009 und Januar 2014 als alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der Verlagsgesellschaft mit Sitz in Osnabrück, in der von ihm herausgegebenen Sonntagszeitung die sogenannten Medienbriefe als sichere Geldanlage mit einer Rendite von 4 bis 6,25% beworben habe. Auch in den Beratungsgesprächen mit so geworbenen potentiellen Anlegern habe der Angeklagte suggeriert, dass es sich bei dem Kauf der Medienbriefe um eine sichere Geldanlage mit guter Rendite handele, die jederzeit ohne Verlust der Einlage gekündigt werden könne. Darüber, dass es sich bei dem Anlagemodell um eine stille Gesellschaftsbeteiligung mit Totalverlustrisiko gehandelt habe, habe er die Kleinanleger nicht aufgeklärt. Insbesondere habe er die Anleger nicht darüber informiert, dass die Gesellschaft bereits seit 2001 keinen Gewinn mehr erzielt habe.

Angeklagter betrieb Schneeballsystem

Die Kammer hat weiter festgestellt, dass die Gesellschaft die Anlegergelder – wie der Angeklagte gewusst habe – dringend benötigte, um eine Insolvenz des Unternehmens abwenden und den Betrieb der Sonntagszeitung aufrechterhalten zu können. Da sich die finanzielle Situation des Unternehmens jedoch nie gebessert habe, habe das Verfahren, in dem auch Vorabzahlungen auf – tatsächlich nicht eingetretene – Gewinne an die Anleger ausgekehrt worden seien, nur durch ein sogenanntes Schneeballsystem aufrechterhalten werden können, mithin dadurch, dass immer weitere Medienbriefe veräußert und immer neue Anlegergelder generiert worden seien. Im angeklagten Tatzeitraum sei so auf Seiten der Anleger ein Gesamtschaden in Höhe von 1,6 Millionen Euro entstanden, wobei noch nicht berücksichtigt sei, dass die Anleger als "stille Gesellschafter" von dem Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der gezahlten Vorabvergütung in Anspruch genommen würden.

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