LG München I verurteilt Bordellchefin wegen versuchter Erpressung zu zweieinhalb Jahren Haft

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LG München I verurteilt Bordellchefin wegen versuchter Erpressung zu zweieinhalb Jahren Haft. beck-aktuell, 02.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172291)
Sechs Millionen Euro hatte eine Münchner Bordellchefin von einem Liebhaber mithilfe verfänglicher Fotos und eines Sexvideos gefordert. Das Landgericht München I verurteilte die 41-Jährige nach Mitteilung einer Justizsprecherin vom 02.08.2016 wegen versuchter Erpressung zu zweieinhalb Jahren Haft. Mit 22 Monaten Bewährungsstrafe kam ihr Komplize davon.
Opfer wurde heimlich beim Sex gefilmt
Der Chef eines Sicherheitsdienstes hatte der Frau eine Videokamera für heimliche Aufnahmen besorgt. Das Opfer des Erpressungsversuchs, ein Münchner Unternehmer, hatte der Prostituierten jahrelang regelmäßig Geld überwiesen und ihr eine Wohnung sowie ihr eigenes Bordell finanziert. Als er die finanzielle Schieflage des Sex-Unternehmens ausgleichen sollte, zahlte er noch einmal 250.000 Euro unter dem Eindruck der Drohung, seine Frau erfahre sonst von dem Verhältnis.
Aufnahmen wurden letztendlich nicht veröffentlicht
Bei der Forderung nach sechs Millionen Euro war für den mittlerweile 80-Jährigen aber endgültig Schluss - trotz der Ankündigung, die Ex-Geliebte werde bei Nichtzahlung Fotos und Film von einem letzten Sex-Treffen an die Firma des Mannes schicken und ins Internet stellen. Die Strafkammer sprach die 41-Jährige und ihren Komplizen abweichend von der Anklage nur wegen versuchter Erpressung schuldig. Die Drohung mit der Veröffentlichung des Sex-Materials sei nicht wahr gemacht worden und ein diesbezüglicher Schaden letztlich nicht eingetreten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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LG München I verurteilt Bordellchefin wegen versuchter Erpressung zu zweieinhalb Jahren Haft. beck-aktuell, 02.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172291)



