LG Leipzig verhängt mehrjährige Haftstrafe gegen Kinox.to-Mitbetreiber

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LG Leipzig verhängt mehrjährige Haftstrafe gegen Kinox.to-Mitbetreiber. beck-aktuell, 15.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183351)
Ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to ist vom Landgericht Leipzig am 14.12.2015 wegen tausendfacher Urheberrechtsverletzung und Computersabotage zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden (Az: 11 KLs 390 Js 9/15). Dem Gerichtssprecher zufolge hat der 29-Jährige im Prozess ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde ihm ein bestimmter Strafumfang in Aussicht gestellt.
Massenhaft illegale Kopien auf Kinox.to
Kinox.to gilt als Nachfolgeportal der 2011 abgeschalteten Seite Kino.to. Das Portal verlinkt massenhaft illegale Kopien aktueller Filme und Serien. Es ist noch immer im Netz aufrufbar, weil den Ermittlungsbehörden die Passwörter fehlen, um auf die Server zuzugreifen. Der 29-Jährige hatte schon bei Kino.to mitgemacht. Nach dem Auffliegen des Portals hat er laut den Ermittlern eine Sicherheitskopie beschafft. Daraus programmierten die Macher den Klon Kinox.to. Dass die Seite praktisch genauso aussieht wie das abgeschaltete Kino.to, dürfte zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Die Nutzer blieben dem Portal treu - und die Drahtzieher konnten hohe Werbeeinnahmen generieren.
Staatsanwaltschaft: Weitere Mittäter untergetaucht
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) schätzt, dass durch solche illegalen Streaming-Angebote der Filmindustrie jährlich allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro entsteht. Genau lasse sich das aber nicht beziffern. Der 29-Jährige soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalsstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern aus Lübeck, wie Sprecher Wolfgang Klein am 14.12.2015 sagte. Zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen fehle bislang jede Spur. Die Brüder sollen über die Zugangscodes für Kinox.to verfügen. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von drei Jahren und elf Monaten. Die Verteidiger hatten keine bestimmte Strafhöhe beantragt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Leipzig
- Urteil vom 14.12.2015
- 11 KLs 390 Js 9/15
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LG Leipzig verhängt mehrjährige Haftstrafe gegen Kinox.to-Mitbetreiber. beck-aktuell, 15.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183351)



