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LG Leipzig

Dresdner Volks- und Raiffeisenbank muss rechtswidrige Pfändungsentgelte zurückzahlen

Berufe mit Haltung

Das Landgericht Leipzig hat die Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG dazu verurteilt, rechtswidrig abgebuchte Pfändungsentgelte an ihre Kunden zurückzuzahlen (Az.: 05 O 1239/15, noch nicht rechtskräftig). Zudem muss das Unternehmen seinen Kunden in einem Schreiben mitteilen, dass für den durch die jeweilige Pfändung entstandenen Aufwand keine Gebühren geltend gemacht werden. Dies teilt die Verbraucherzentrale Sachsen am 21.12.2015 mit, die in dem Verfahren geklagt hatte.

30 Euro für "durch Pfändung entstandenen Aufwand"

Das Dresdner Finanzhaus habe seinen Kunden, deren Konten von Pfändungen betroffen waren, im Jahr 2014 lapidar mitgeteilt: "Für den durch die Pfändung entstandenen Aufwand erlauben wir uns, Ihr Konto mit 30 Euro zu belasten", so die Verbraucherzentrale zum Sachverhalt. Anschließend habe es den Betrag einfach abgebucht, ohne eine Einwilligung der Kunden einzuholen. Die Verbraucherzentrale Sachsen habe daraufhin Klage erhoben.

LG Leipzig: Bank handelte missbräuchlich

Das Gericht habe das Vorgehen der Dresdner VR-Bank als eine Verletzung mit schwerem Verschulden gewertet, da sich das Unternehmen damit hartnäckig einer seit 1999 bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes widersetzt und seine Position gegenüber den Verbrauchern missbraucht habe.

Verbraucherzentrale mit Anträgen wegen Kündigungsdrohungen der Bank erfolglos

Abgewiesen habe das LG hingegen Anträge der Verbraucherschützer, mit denen Kündigungsdrohungen der Bank gegenüber ihren Kunden im Zusammenhang mit Pfändungsschutzkonten untersagt werden sollten. Dagegen kündigte die Verbraucherzentrale Sachsen Berufung an. Auch die Entscheidung bezüglich der Pfändungsentgelte ist noch nicht rechtskräftig.

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