Bewährungsstrafe für Restaurantbetreiber wegen Zahlung eines Hungerlohns an Koch

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Bewährungsstrafe für Restaurantbetreiber wegen Zahlung eines Hungerlohns an Koch. beck-aktuell, 18.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173006)
Der Chef von zwei Chinarestaurants hatte einen Koch über Monate hinweg mit einem Stundenlohn von gerade einmal 2,27 Euro ausgebeutet. Deshalb verurteilte das Landgericht Landshut den 28-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Schadenswiedergutmachung in Höhe von 165.000 Euro. Das teilte der Zoll am 15.07.2016 mit. Der Koch hatte für seinen kargen Lohn mindestens 66 Stunden pro Woche arbeiten müssen.
Verurteilung wegen Sozialversicherungsbetrugs in 142 Fällen
Das Gericht wies dem Restaurantbetreiber aus dem Kreis Augsburg Sozialversicherungsbetrug in 142 Fällen nach. Weil der Angeklagte in der Berufungsverhandlung ein Geständnis abgelegt hatte, reduzierte das LG die in erster Instanz vom Amtsgericht ausgesprochene Gefängnisstrafe von drei Jahren. Das Urteil sei nun rechtskräftig.
Arbeitszeit und -lohn in Arbeitsverträgen falsch angegeben
Der Mann habe seine Angestellten mehr als drei Jahre lang nicht richtig bei der Sozialversicherung angemeldet. "Der Angeklagte unterzeichnete für die chinesischen Spezialitätenköche mit vollem Wissen Arbeitsverträge mit falschen Inhalten bezüglich Arbeitszeit und Arbeitslohn", so eine Sprecherin.
Koch konnte Arbeitgeber nicht wechseln
Der Koch konnte den Arbeitgeber nicht wechseln, weil seine Aufenthaltserlaubnis nur für die beiden Betriebe des Angeklagten galt. Zudem hatte der Chef den Reisepass des Kochs einbehalten, damit der Mitarbeiter nicht nach China zurückkehren konnte.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Landshut
- Urteil
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Bewährungsstrafe für Restaurantbetreiber wegen Zahlung eines Hungerlohns an Koch. beck-aktuell, 18.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173006)



