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LG Köln fällt Urteil im Telekom-Prozess

Bewährungsstrafe für 29-jährigen Hacker

„Das unsichtbare Recht“

Mehr als acht Monate nach einem massiven Hackerangriff auf Router der Deutschen Telekom ist der Drahtzieher der Aktion vor dem Kölner Landgericht verurteilt worden. Der 29-jährige Brite erhielt ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten zuvor eine Bewährungsstrafe gefordert.

Netzausfall bei 1,25 Millionen Telekom-Kunden verursacht

Der 29-Jährige hatte im November 2016 bei 1,25 Millionen Telekom-Kunden einen Netzausfall verursacht. Während des Prozesses hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Auf freien Fuß kommt der Hacker ab nicht: Großbritannien hat bereits seine Auslieferung beantragt. In seinem Heimatland wird wegen weiterer Hacker-Angriffe und Banken-Erpressung gegen ihn ermittelt.