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LG Kleve

Entschädigung für fünf Monate in Psychiatrie

Carl von Ossietzky

Ein 37-jähriger Metallbauer aus Rheinberg hat Anspruch auf Entschädigung für einen fünfmonatigen Zwangsaufenthalt in einer geschlossenen Psychiatrie. Das hat das Landgericht Kleve (Nordrhein-Westfalen) am 07.04.2016 entschieden. Die lange Unterbringung des Mannes sei nicht gerechtfertigt gewesen.

Sachverhalt

Der Mann war im November 2016 betrunken Auto gefahren, hatte Drohungen gegen Polizisten ausgestoßen und mit einer Schreckschusswaffe auf die Beamten geschossen. Die Polizisten forderten eine Spezialeinheit an, die mit einem Rammbock das Haus stürmte, in dem sich der Betrunkene inzwischen verschanzt hatte. Als der Mann die Waffe auf einen SEK-Beamten richtete, schoss dieser ihm gezielt ins Bein. Während die Staatsanwaltschaft den Mann weiterhin in der Psychiatrie untergebracht sehen wollte, setzte das Gericht ihn auf freien Fuß.

Entschuldigung für Schuss auf Beamten

Der 37-Jährige entschuldigte sich für seinen Auftritt im November: Er habe auf die Beamten geschossen, weil er nicht zurück in die Psychiatrie wollte, aus der er gerade entlassen worden war. Nach Ansicht des Gerichts geht inzwischen keine Gefahr mehr von dem Mann aus. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.