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LG Itzehoe

Umwandlung insolventer Windenergie-Firma Prokon in Genossenschaft rechtskräftig

Orte des Rechts

Knapp drei Wochen nach der Entscheidung der Gläubigerversammlung ist die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma Prokon in eine Genossenschaft rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Itzehoe am 21.07.2015 mit. Die Gläubiger hatten sich mit großer Mehrheit für das Genossenschaftsmodell und gegen einen Verkauf an den Energiekonzern EnBW ausgesprochen.

LG verwirft Beschwerden

Dagegen waren drei Beschwerden eingegangen, die das LG als unzulässig verwarf. Die Beschwerdefrist sei nun abgelaufen, der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Nach der Eintragung der künftigen Prokon-Genossenschaft in das Genossenschaftsregister könne das gerichtliche Insolvenzverfahren alsbald aufgehoben werden.