Bezeichnung des FPÖ-Kandidaten Hofer als "Nazi" keine Beleidigung

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Bezeichnung des FPÖ-Kandidaten Hofer als "Nazi" keine Beleidigung. beck-aktuell, 01.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172361)
Der österreichische Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer von der rechten FPÖ hat sich ohne Erfolg vor Gericht gegen das Schimpfwort "Nazi" gewehrt. Das Landgericht Innsbruck sprach den SPÖ-Chef von Tirol, Ingo Mayr, in der Privatklage wegen Beleidigung und übler Nachrede am 29.07.2016 frei, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtete. Mayr hatte den 45-jährigen Rechtspopulisten Hofer auf Facebook mit einem Nazi verglichen. "Und Nazis unterstütze ich nicht", hatte Sozialdemokrat Mayr in einer Reaktion auf einen Kommentar geschrieben.
Gericht führt Meinungsfreiheit an
Die Richterin begründete den Freispruch mit dem Grundsatz der Meinungsfreiheit. Außerdem distanziere sich die FPÖ nicht genug von rechtsextremen Gruppierungen und suche sogar Kontakt zu ihnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hofers Anwalt meldete Berufung an.
Mayr zivilrechtlich zu Unterlassung verpflichtet
Das LG hatte Mayr jedoch vor knapp zwei Wochen in einem Zivilprozess dazu verurteilt, solche Äußerungen künftig zu unterlassen. Mayr räumte ein, er sei über das Ziel hinausgeschossen. Hofer war bei der Stichwahl am 22.05.2016 knapp dem von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen unterlegen. Die FPÖ hatte die Wahl wegen Unregelmäßigkeiten angefochten. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs muss die Wahl am 02.10.2016 wiederholt werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bezeichnung des FPÖ-Kandidaten Hofer als "Nazi" keine Beleidigung. beck-aktuell, 01.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172361)



