Lange Haftstrafen wegen Drogenhandels im Heilbronner Gefängnis

Zitiervorschlag
Lange Haftstrafen wegen Drogenhandels im Heilbronner Gefängnis. beck-aktuell, 28.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174006)
Nach der Aushebung eines mafiös strukturierten Drogenrings am Heilbronner Gefängnis sind am 27.06.2016 elf Mitglieder zu Haftstrafen von bis zu neun Jahren verurteilt worden. In einer straff organisierten, kriminellen Bande hatten sie mindestens seit Anfang 2012 einen Rauschgifthandel unter anderem mit Heroin, Marihuana und Haschisch in der Haftanstalt aufgezogen. Aus Sicherheitsgründen waren die 122 Prozesstage des seit 2014 laufenden Verfahrens ins Prozessgebäude am Gefängnis Stuttgart-Stammheim verlegt worden (Az.: 3 KLs 63 Js 20334/12).
Organisation bestand innerhalb und außerhalb des Gefängnisses
Die Anführer und Drahtzieher der Vereinigung, die sich "Bruderschaft“ nannte, wurden zu neun Jahren, die Mittäter zu dreieinhalb oder vier Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu elfeinhalb Jahre gefordert. Verurteilt wurden die Männer unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Drogenhandels. Kopf des Ganzen waren die sogenannten "Sehenden“, wie der Vorsitzende LG-Richter Norbert Winkelmann erläuterte. "Das Heilige“, darunter ein Handy, lag zum Teil in einem verschweißten Versteck in der Gefängnis-Schlosserei. Die Struktur reichte bis nach draußen, dort befand sich "das Gemeinsame“ - Geld.
Geheimsprache und eigene Verhaltensregeln
"Es mögen teils geringe Mengen gewesen sein“, sagte Winkelmann, das ändere jedoch nichts daran, dass so etwas gegen das Gesetz verstoße. In der hierarchischen Struktur, die auch mit teils drakonischen Strafen durchgesetzt worden sei, gab es unter den "Sehenden“ angesiedelt "Stockwerksbosse“, dazu "Arbeiter“ für die besonders heiklen Aktionen beim Beschaffen der Drogen, beim Transport in den Knast und beim Verkauf an Häftlinge. Die Struktur, die Kommunikationsformen mit einer Geheimsprache und die eigenen Verhaltenskodizes seien typische Regeln einer aus Russland stammenden Organisation, erklärte das Landgericht.
Verschiedene Transportwege ausgemacht
Laut Winkelmann gab es unzählige Wege, auf denen die Betäubungsmittel in die Anstalt kamen: mal im Slip von Besucherinnen, mal in Schuhen, mal soll ein Häftling, der zur Dialyse raus musste, Drogen im Darm geschmuggelt haben. Selbst bei Gerichtsverhandlungen sollen Drogen den Besitzer gewechselt haben. Auch aus anderen Gefängnissen bekannt sind Mauerwürfe, bei denen die Mittel in den Hof geworfen werden.
Subkulturelle Strukturen in Gefängnissen nicht selten
Ein Sprecher des Justizministeriums in Stuttgart bezeichnete den Fall in Heilbronn als "in seiner Dimension sicher außergewöhnlich“.Tatsächlich bildeten sich aber immer wieder subkulturelle Strukturen in den Gefängnissen. In den 17 Anstalten des Landes Baden-Württemberg seien spezielle Sicherheitsbeauftragte im Einsatz, um solche Strukturen zu erkennen. 33,5 Stellen stünden im Land zur Verfügung.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Heilbronn
- Urteil vom 27.06.2016
- 3 KLs 63 Js 20334/12
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Lange Haftstrafen wegen Drogenhandels im Heilbronner Gefängnis. beck-aktuell, 28.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174006)



