LG Hannover verurteilt Almased Wellness GmbH wegen kartellrechtswidriger Preis-Aktion

Zitiervorschlag
LG Hannover verurteilt Almased Wellness GmbH wegen kartellrechtswidriger Preis-Aktion. beck-aktuell, 21.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187781)
Das Landgericht Hannover hat eine Preis-Aktion der Almased Wellness GmbH als kartellrechtswidrig beanstandet und den Hersteller des Abnehmprodukts "Almased Vitalkost" zur Unterlassung verurteilt (Urteil vom 25.08.2015, Az.: 18 O 91/15). Dies meldet am 16.09.2015 die Wettbewerbszentrale. Almased hatte Apotheken einen Rabatt angeboten, wenn sie sich an einen von dem Unternehmen vorgebenenen Mindestverkaufspreis halten.
Almased knüpfte Bar-Rabatt an Preisbindung
Laut Wettbewerbszentrale hatte die Almased Wellness GmbH in einem "einmaligen Aktionsangebot" den das Produkt vertreibenden Apotheken einen 30%-Bar-Rabatt auf den Einkaufspreis angeboten. Um diesen Rabatt in Anspruch nehmen zu können, sollten sich die so umworbenen Apotheken unter anderem verpflichten, den Verkaufspreis von 15,95 Euro gegenüber den Verbrauchern nicht zu unterschreiten.Wettbewerbszentrale rügt Kartellverstoß
Die Wettbewerbszentrale sah in dieser Preis-Aktion einen Kartellverstoß. Ein Unternehmen dürfe einem anderen Unternehmen keine Vorteile versprechen, um es zu einem kartellrechtswidrigen Verhalten zu veranlassen (§ 21 Abs. 2 GWB). Hersteller dürften zwar unverbindliche Preisempfehlungen aussprechen, jedoch von ihren Vertriebspartnern nicht die Einhaltung von Mindestverkaufspreisen oder Preisuntergrenzen verlangen. Die Festlegung solcher Preisuntergrenzen stelle einen Kartellverstoß dar (§ 1 GWB).Almased zu Unterlassung verurteilt
Das LG verurteilte Almased laut Wettbewerbszentrale zur Unterlassung. Es habe insbesondere den Einwand der GmbH zurückgewiesen, bei dem Produkt sei eine besondere Beratungsintensität geboten und die zusätzliche Kundenberatung durch die anbietenden Apotheken rechtfertige eine Preisbindung. Das Produkt werde nämlich auch in Drogerie-Märkten und von einer Vielzahl von Online-Händlern im Internet angeboten, ohne dass ein bestimmtes Beratungsniveau bei den einzelnen Vertriebswegen sichergestellt sei.Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist nach Angaben der Wettbewerbszentrale noch nicht rechtskräftig. Es bleibe abzuwarten, ob die Firma Almased Wellness GmbH Berufung einlegt.- Redaktion beck-aktuell
- LG Hannover
- Urteil vom 25.08.2015
- 18 O 91/15
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LG Hannover verurteilt Almased Wellness GmbH wegen kartellrechtswidriger Preis-Aktion. beck-aktuell, 21.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187781)



