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LG Hamburg

MyTaxi darf weiter mit 50%-Rabatten werben

Vergessene Anrechte

Die Taxi-App "MyTaxi" darf in Deutschland weiterhin in Aktionen den Fahrgästen 50% Rabatt einräumen und damit werben. Das Landgericht Hamburg wies am 15.09.2015 den Antrag des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP) auf eine einstweilige Verfügung gegen "MyTaxi" zurück, teilte eine Gerichtssprecherin mit (Az.: 312 O 225/15). Der Verband hatte damit ein Verbot des 50%-Rabatts erreichen wollen. Die Entscheidung gilt für ganz Deutschland außer für Stuttgart, wo bislang eine gegenteilige Entscheidung eines Gerichts vorliegt. Dort ist der Instanzenweg noch nicht ausgeschöpft.

Verband behält sich weitere juristische Schritte vor

Eine Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor und wird zunächst den beteiligten Parteien zugestellt. "Wir bedauern diese Fehlentscheidung und sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Rabatte von MyTaxi rechtswidrig sind", sagte Verbandspräsident Michael Müller. Jede Rabattierung des offiziellen Taxitarifs sei durch das Personenbeförderungsgesetz untersagt. Die Taxifahrer hätten diese Möglichkeit nicht und sie könne auch keinem Dritten eingeräumt werden. Dann gebe es keinen offiziellen Tarif mehr und keinen Wettbewerb unter Gleichen. Der Verband werde nun die Begründung der Entscheidung prüfen und über die weiteren juristischen Schritte beraten.

"My Taxi" kündigt neue Rabattaktion in 40 Städten an

Die Firma Intelligent Apps GmbH, die hinter "MyTaxi" steht, begrüßte die Entscheidung. "Das freut uns sehr und ist ein Erfolg für uns und insbesondere für unsere Kunden", sagte ein Sprecher. "MyTaxi" kündigte umgehend eine neue 50%-Aktion ab dem 21.09.2015 für zwei Wochen in 40 Städten an. "Unser ausgewiesenes Ziel ist es, die Digitalisierung der Taxibranche voranzutreiben", erklärte das Tochterunternehmen der Daimler AG. Der Rabatt ist an Bedingungen geknüpft; so muss das Taxi über die App bestellt und bezahlt werden. Der Taxifahrer erhält den vollen Preis; die Lasten des Rabatts trägt "MyTaxi".

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