LG Frankfurt an der Oder verbietet "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" Schilderwerbung für "Nudelmesse“

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LG Frankfurt an der Oder verbietet "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" Schilderwerbung für "Nudelmesse“. beck-aktuell, 14.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177846)
Der Religions-Satire-Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf im brandenburgischen Templin nicht mit eigenen Straßenschildern für seine "Nudelmesse“ werben. Das hat das Landgericht Frankfurt an der Oder am 13.04.2016 entschieden. Der Verein hatte den Landesbetrieb Straßenwesen verklagt. Die Behörde sollte Schilder mit dem Abbild eines glubschäugigen Spaghettimonsters an den vier Ortseingängen von Templin dulden, auf denen die "Nudelmesse“ für jeden Freitag angekündigt wird.
Streit um angebliche Vereinbarung mit Behörde
Der Templiner Vereinsvorsitzende Rüdiger Weida hatte darauf gepocht, dass die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ als Weltanschauungsgemeinschaft die gleichen Rechte haben müsse wie die etablierten Kirchen, die mit Schildern für ihre Gottesdienste werben. Mit dem Landesbetrieb Straßenwesen habe er im Dezember 2014 im Beisein des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert (Die Linke) eine mündliche Vereinbarung geschlossen, wonach der Spaghettimonster-Verein an den Templiner Ortseingängen Hinweisschilder aufstellen darf. Diese Vereinbarung hatten Vertreter der Behörde bestritten. Eine schriftliche Vereinbarung gab es nicht. Zudem kündigte der Landesbetrieb Straßenwesen während des auf schriftlichem Weg laufenden Zivilverfahrens jegliche mögliche Vereinbarung vorsorglich.
Richterin weist Klage ab
Darauf nahm die Richterin in ihrer Entscheidung Bezug. Der Landesbetrieb habe eine mögliche mündliche Vereinbarung mit dem Verein wirksam schriftlich gekündigt, sagte Richterin Sabine Selbig. "Die Klage wird abgewiesen. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Verein eine Weltanschauungsgemeinschaft ist oder nicht."
"Pastafari" wollen weiter klagen
Die Anhänger des "fliegenden Spaghettimonsters" nennen sich selbst "Pastafari“. Für den Templiner Vorsitzenden Weida kam die Klageabweisung nicht überraschend. "Dieses Urteil ist nur der Schritt in die nächste Instanz“, sagte er. "Wir werden in Berufung gehen und vor dem Brandenburger Oberlandesgericht weiter kämpfen, denn wir zweifeln die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch den Landesbetrieb Straßenwesen an. Die war aus unserer Sicht nicht rechtmäßig, weil es dafür besondere Gründe braucht.“
Schilder dürfen vorläufig an städtischen Masten hängen
Die "Nudelmesse“-Schilder sind derweil weiter in Templin zu sehen. Bürgermeister Detlef Tabbert hat ihnen einen Platz an städtischen Masten gewährt, an denen der Ort über seine Städtepartnerschaften informiert. "Er hat mir gestern noch einmal versichert, dass sie dort hängen bleiben dürfen, bis die Sache endgültig juristisch geklärt ist“, versicherte "Pastafari“ Weida.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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LG Frankfurt an der Oder verbietet "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" Schilderwerbung für "Nudelmesse“. beck-aktuell, 14.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177846)



