LG Frankfurt am Main verbietet Rabattaktionen von myTaxi

Zitiervorschlag
LG Frankfurt am Main verbietet Rabattaktionen von myTaxi. beck-aktuell, 19.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182146)
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die umstrittenen Rabattaktionen des Internet-Dienstleisters myTaxi verboten. “Die Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten darf weder nach oben noch nach unten unterschritten werden“, begründete die Vorsitzende Richterin das am 19.01.2016 verkündete Urteil (Az.: 3-06 O 72/15).
myTaxi will Urteil nicht hinnehmen
“Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe“, erklärte eine Sprecherin von Taxi-Deutschland. Die Servicegesellschaft hatte gegen die Rabatte von myTaxi geklagt, weil sie die ihr angeschlossenen Taxi-Zentralen einem ruinösen Wettbewerb ausgesetzt sah. Die Betreiber der Smartphone-App erstatten ihren Kunden die Hälfte des Fahrpreises, wenn diese im Angebotszeitraum ein Taxi über den Dienst rufen. MyTaxi glaubt nicht, dass diese Praxis den Wettbewerb verzerrt. “Wir sind weiter von der Rechtmäßigkeit unserer Aktionen überzeugt“, sagte ein Unternehmens-Sprecher nach dem Urteil. Das Unternehmen, an dem auch die Daimler AG beteiligt ist, will eine Revision gegen die Entscheidung prüfen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Frankfurt a. M.
- Urteil vom 19.01.2016
- 3-06 O 72/15
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LG Frankfurt am Main verbietet Rabattaktionen von myTaxi. beck-aktuell, 19.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182146)



