LG Duisburg lehnt Prozesskostenhilfe für zwei Loveparade-Verletzte ab

Zitiervorschlag
LG Duisburg lehnt Prozesskostenhilfe für zwei Loveparade-Verletzte ab. beck-aktuell, 13.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189281)
Zwei Opfer der Loveparade-Katastrophe von Duisburg müssen ihre Klagen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ohne finanzielle Unterstützung des Staates verfechten. Das Landgericht Duisburg lehnte ihre Anträge auf Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten ab, wie ein Sprecher am 12.08.2015 mitteilte. Die beiden Frauen waren vor fünf Jahren bei der Massenpanik, die 21 Menschen das Leben kostete, verletzt worden. Sie wollten das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Duisburg, die Veranstalterfirma und deren Inhaber persönlich verklagen.
Land, Stadt und Firmeninhaber haften nach Ansicht des LG nicht
Das LG räumt einer solchen Klage aber keine Chancen ein: Das Land und die Stadt sowie der Inhaber der Firma – einer GmbH – seien aus rechtlichen Gründen nicht haftbar zu machen. Und ihre Ansprüche gegen die Firma hätten die Frauen, von denen eine bereits Schmerzensgeld erhalten habe, trotz entsprechender Hinweise des Gerichts nicht ausreichend begründet. Das Gericht betont, dass es sich daher gar nicht mit der Frage befasst hat, ob überhaupt "die Antragsgegner für das Entstehen des tödlichen Gedränges bei der Veranstaltung eine rechtliche Verantwortung tragen". Dem LG liegt bereits eine Reihe von Klagen auf Schadenersatz vor, die erste Verhandlung dazu beginnt am 01.09.2015.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Duisburg
- Keine Angabe
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LG Duisburg lehnt Prozesskostenhilfe für zwei Loveparade-Verletzte ab. beck-aktuell, 13.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189281)



