Unternehmen müssen Websitebesucher über Datenweitergabe an Facebook aufklären

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Unternehmen müssen Websitebesucher über Datenweitergabe an Facebook aufklären. beck-aktuell, 09.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179511)
Laut Landgericht Düsseldorf verstößt die Einbindung von Facebooks "Like"-Button auf Unternehmenswebsites ohne Aufklärung und Zustimmung der Seitenbesucher hinsichtlich der Weitergabe von Daten an Facebook gegen Datenschutzvorschriften. Das Gericht hat damit am 09.03.2016 der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen weitgehend Recht gegeben, die gegen Peek & Cloppenburg wegen der Einbindung des Buttons auf der Website "Fashion ID" geklagt hatte (Az: 12 O 151/15).
Datenweitergabe bei bloßem Aufrufen der Website gerügt
Die Verbraucherschützer hatten gerügt, dass schon beim einfachen Aufrufen einer Website Daten über das Surfverhalten des Kunden an Facebook weitergeleitet würden, und zwar unabhängig davon, ob der Seitenbesucher einen Facebook-Account habe oder nicht. Die Seitenbesucher würden über die Datenweitergabe vorher weder informiert noch könnten sie ihr widersprechen.
LG: "Like"-Button verletzt Datenschutzvorschriften
Unternehmen müssten den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte nun das LG. Die Integration des "Like"-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des Urteils.
Rechtsanwältin: Unternehmen können Verantwortung nicht mehr abschieben
"Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht", sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem sie auf Facebook verweisen.
VZ hatte insgesamt sechs Unternehmen abgemahnt
Die VZ hatte sechs Unternehmen – HRS, Nivea (Beiersdorf), Payback, Eventim, Peek & Cloppenburg (Fashion ID) und KIK – abgemahnt, die den "Like"-Button auf ihren Webseiten eingebunden hatten. Vier der abgemahnten Unternehmen hatten nach Angaben der Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung abgegeben. Gegen Fashion ID und Payback (LG München) erhob die VZ Klage. Nutzer der Website "Fashion ID" müssen mittlerweile Social-Media-Dienste explizit aktivieren und stimmen damit zu, "dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden".
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Unternehmen müssen Websitebesucher über Datenweitergabe an Facebook aufklären. beck-aktuell, 09.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179511)



