Vermieter muss auf empfindlichen Boden in Toilettenbereich hinweisen

Zitiervorschlag
Vermieter muss auf empfindlichen Boden in Toilettenbereich hinweisen. beck-aktuell, 13.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184926)
Der Vermieter kann nur dann vom Mieter Schadenersatz wegen der Abstumpfung eines Marmorbodens im Toilettenbereich verlangen, wenn der Vermieter den Mieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat. Dies hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 12.11.2015 klargestellt. Die Schäden waren durch regelmäßiges Urinieren im Stehen entstanden (Az.: 21 S 13/15).
Boden farblich verändert und rau
Im konkreten Fall hatte die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter festgestellt, dass der Marmorboden im Bad und Gäste-WC im Toilettenbereich farblich verändert sowie rau und matt war. Deshalb hatte die Vermieterin den Marmorboden auswechseln lassen, wodurch Kosten in Höhe von 1.935,90 Euro entstanden waren. Das Berufungsgericht hat, ebenso wie schon zuvor das Amtsgericht Düsseldorf, entschieden, dass die Vermieterin nicht von den Mietern Schadenersatz wegen einer Obhutspflichtverletzung verlangen kann.
Gericht: Urinieren in aufrechter Körperhaltung nicht unüblich
Im konkreten Fall stand fest, dass die Schäden an dem Marmorboden nicht durch unsachgemäße Reinigung, sondern auf das Urinieren im Stehen zurückzuführen waren. Urinieren in einer aufrechten Körperhaltung sei bei männlichen Personen nicht unüblich, meinte dazu das Gericht. Es könne nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass durch ein "Urinieren im Stehen" aufgrund der unvermeidbaren Kleinstspritzer dauerhafte Schäden an einem Marmorboden im Nahbereich einer Toilette drohten. Vielmehr falle es in die Risikosphäre des Vermieters, wenn der besonders (säure-) empfindliche Marmorboden durch ein solches Mieterverhalten beschädigt werde. Ob das Urinieren im Stehen generell eine objektive Pflichtverletzung oder vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache sei, hat die Kammer ausdrücklich offen gelassen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Düsseldorf
- Urteil vom 12.11.2015
- 21 S 13/15
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Vermieter muss auf empfindlichen Boden in Toilettenbereich hinweisen. beck-aktuell, 13.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184926)



