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LG Düsseldorf

Künstlerin verliert Prozess um Immendorff-Druckgrafiken

Schutz des Anwaltsberufs

In der jahrelangen Prozessserie um den Nachlass des 2007 gestorbenen Künstlers Jörg Immendorff hat nun eine Künstlerin eine Niederlage einstecken müssen. Die Frau verlor am 04.08.2015 am Düsseldorfer Landgericht den Streit um die Herausgabe von 400 Druckgrafiken Immendorffs. Das Gericht wies ihre Klage gegen einen Galeristen als unbegründet ab (Az.: 7 O 13/14).

Kaufnachweis nicht erbracht: Werke bleiben in Galerie

Die 39-Jährige hatte behauptet, sie habe die Werke vor Jahren ihrem Mann abgekauft, der damals Mitinhaber der Düsseldorfer Galerie war. Aus Sicht der Richterin konnte die Frau den Kauf nicht nachweisen. Die Sammlung hat einen Schätzwert von rund 300.000 Euro. Die Werke bleiben weiter in der Galerie, wo sie seit Jahren aufbewahrt werden.

Hintergrund: Streit der Galeristen um Grafiken

Die Künstlerin hatte die Herausgabe der Grafiken gefordert, nachdem sich die zwei Galeristen überworfen hatten. Ihr Mann will die Grafiken von Immendorff gekauft und geschenkt bekommen haben. Der verklagte Galerist hatte dagegen erklärt, Immendorff habe die Sammlung damals nicht verkauft, sondern nur in der Galerie gelagert.

In anderem Prozess noch immer Streit um Immendorffs Millionen-Erbe

In einem anderen Prozess um Immendorffs Millionen-Erbe ist auch nach Jahren keine Einigung in Sicht. Dabei geht es um den gesetzlichen Pflichtteil am Erbe, den ein unehelicher Sohn Immendorffs eingeklagt hat. Der Sohn und Immendorffs Witwe Oda Jaune konnten sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht auf einen vom LG angeregten Vergleich einigen. Zwei Auktionshäuser hatten den Wert der mehr als 6.500 Immendorff-Werke auf rund 58 Millionen Euro geschätzt.