Schaubühne darf Theaterstück "Fear" ohne Einschränkungen weiter aufführen

Zitiervorschlag
Schaubühne darf Theaterstück "Fear" ohne Einschränkungen weiter aufführen. beck-aktuell, 18.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183111)
Das Berliner Theater Schaubühne darf das Theaterstück "Fear" ohne Einschränkungen weiter aufführen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Die Eilanträge zweier aus dem politischen Leben bekannter Frauen, die das Zeigen ihrer Bildnisse in zukünftigen Aufführungen hatten verhindern wollen, wies das Gericht zurück. Es bewertete die Kunstfreiheit höher als das Persönlichkeitsrecht der beiden Antragstellerinnen. Die Urteile vom 15.12.2015 (Az.: 27 O 638/15 und 27 O 639/15) sind nicht rechtskräftig. Sie können mit der Berufung beim Kammergericht angegriffen werden.
Weder Eingriff in Menschenwürde noch schwere Persönlichkeitsverletzung
Beide Antragstellerinnen hatten geltend gemacht, in dem Theaterstück werde ihre gemäß Art. 1 GG geschützte Menschenwürde verletzt, indem sie unter anderem durch das Zeigen ihrer Bilder Zombies gleichgestellt und mit Massenmördern beziehungsweise Neonazis verglichen würden. Das LG verneinte einen Eingriff in die Menschenwürde, da jeder Besucher erkennen könne, dass es sich nur um ein Theaterstück handele. Es liege auch keine schwere Persönlichkeitsverletzung vor. Die Antragstellerinnen würden vielmehr als eigenständige Persönlichkeiten gezeigt. Ihre öffentlichen Äußerungen zu bestimmten Themen wie Ehe unter Homosexuellen, Genderforschung beziehungsweise die Nähe einer der Antragstellerinnen zur AfD würden in differenzierter Form wiedergegeben. Eine Gleichstellung mit Massenmördern wie dem Norweger Breivik oder Neonazis erfolge durch die Verwendung der Bildnisse nicht.
Kunstfreiheit deckt Eingriff in Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen
Soweit durch das Theaterstück das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen gemäß Art. 2 Abs. 1 GG verletzt werde, wenn auch nicht in besonders schwerer Weise, stehe das Recht auf Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG gegenüber, das bei einer Einschränkung der Aufführung verletzt werden würde. Im Rahmen der zu treffenden Abwägung gehe die Kunstfreiheit vor. Dementsprechend hob das LG zugleich einen zunächst vorläufig und ohne Anhörung der Schaubühne erlassenen Beschluss auf, in dem untersagt worden war, das Bildnis einer der Antragstellerinnen in der Aufführung zu verwenden.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Berlin
- Urteil vom 15.12.2015
- 27 O 638/15; 27 O 639/15
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Schaubühne darf Theaterstück "Fear" ohne Einschränkungen weiter aufführen. beck-aktuell, 18.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183111)



