Die neue Partei von Ex-AfD-Chef Bernd Lucke darf nicht mehr die Abkürzung Alfa verwenden. Ansonsten droht ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. Dies hat das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 24.05.2016 entschieden und damit einem “Lebensrecht-Verein“ Recht gegeben, der wegen Namensgleichheit gegen die “Allianz für Fortschritt und Aufbruch“ geklagt hatte (Az.: 91 O 2787/15).
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Klagender Verein kürzt sich ebenfalls mit "Alfa" ab
Der Augsburger Verein “Aktion Lebensrecht für Alle“, der sich ebenfalls Alfa abkürzt, hatte gegen die Partei wegen der Verwendung der Bezeichnung geklagt. Der Verein tritt insbesondere gegen Abtreibungen ein und hat nach eigenen Angaben etwa 10.000 Mitglieder. Ein Parteisprecher erklärte zu der Gerichtsentscheidung, dass sich der Bundesvorstand mit dem Urteil beschäftigen werde. Es könnte Berufung beim Oberlandesgericht in München eingelegt werden.