Grenzen der Versammlungsfreiheit
Sitzblockade darf eine Demo nicht "grob stören"
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein unentbehrliches und grundlegendes Gut, hat aber auch Grenzen. Das stellte das BVerfG klar und wies eine Beschwerde eines Teilnehmers an einer Sitzblockade zurück, durch die die Kundgebung von Abtreibungsgegnern massiv behindert worden war.