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LG Ansbach

Schadensteilung nach Kollision zweier zu schnell fahrender Traktoren angemessen

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

An unübersichtlichen Stellen muss der Fahrer eines Traktors so langsam fahren, dass er sich mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auch per Handzeichen verständigen kann. Fahren zwei sich begegnende Traktoren zu schnell und kommt es zur Kollision, ist eine Schadensteilung angemessen. Dies hat das Landgericht Ansbach mit rechtskräftigem Urteil vom 18.05.2015 entschieden (Az.: 1 C 1559/13) und damit die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt.

Sachverhalt

Kläger ist ein Landwirt, dessen Sohn mit einem Schlepper auf einer Ortsverbindungsstraße fuhr, als ihm ein anderer Traktor mit anhängendem Grubber und Walze entgegenkam. Der entgegenkommende Traktor zog, als er den Traktor des Klägers sah, nach rechts, sodass sein 2,80 Meter breiter Grubber nach links ausschwenkte und mit dem Traktor des Klägers zusammenstieß. Es entstand ein Schaden von über 10.000 Euro, den die Versicherung des Beklagten nur zur Hälfte bezahlte. Das Amtsgericht wies die Klage auf Bezahlung des restlichen Schadens ab und entschied, dass die Bezahlung der Hälfte des Schadens angemessen sei, weil beide Fahrer den Schaden gleichermaßen verursacht hätten. Der Kläger hätte einen höheren Verschuldensanteil des Beklagten beweisen müssen.

LG: Kläger war zu schnell unterwegs

Der Kläger habe zwar behauptet, dass sein Sohn vorsichtig mit 25 km/h gefahren sei. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens stehe aber fest, dass er im Zeitpunkt des Zusammenpralls eine Geschwindigkeit von 43 km/h gehabt habe. Zeugenaussagen, denen zufolge er sogar noch abgebremst hätte, sprächen ungeachtet der zu berücksichtigenden Toleranzen dafür, dass er deutlich schneller gefahren sei als behauptet. Wegen der Geschwindigkeit des klägerischen Traktors habe das Amtsgericht zu Recht eine hälftige Mitschuld des Fahrers festgestellt.