Wachpolizisten erstreiten höhere Vergütung

Zitiervorschlag
Wachpolizisten erstreiten höhere Vergütung. beck-aktuell, 19.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170231)
Das Land Hessen muss drei Wachpolizisten im Angestelltenverhältnis ein höheres Gehalt zahlen, weil diesen eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen zusteht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hessen mit drei Urteilen vom 13.09.2016 entschieden (Az.: 13 Sa 1248/14, 13 Sa 1249/15 und 13 Sa 1250/15).
Voraussetzungen für höhere Vergütungsleistung liegen vor
Die Kläger leisten seit längerem Dienst im Bereich des Polizeipräsidiums Westhessen. Sie werden unter anderem im Objektschutz und in der Liegenschaftssicherung eingesetzt. In den Verfahren konnten die Kläger die Voraussetzungen für eine höhere Vergütungsleistung darlegen, wie sie sich aus ihren Arbeitsaufgaben und Berufsverläufen ergaben. Dabei ist auch berücksichtigt worden, dass die klagenden Personen bereits eingestellt worden waren, als für die Angestellten des Landes Hessen noch der Bundesangestellten-Tarifvertrag anwendbar war. Es war deshalb – auch durch Überleitungsregeln – die Möglichkeit eines Bewährungsaufstiegs in eine höhere Entgeltgruppe eröffnet.
Weitere Rechtsstreitigkeiten zur Eingruppierung von Wachpolizisten anhängig
Die Entscheidungen sind in Einzelheiten jeweils unterschiedlich, da in den Rechtstreiten durch die Kläger verschiedene Anträge gestellt wurden, die nicht alle erfolgreich waren. Für das Land Hessen ist die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen worden, soweit es unterlegen ist. Beim LAG sind in mehreren Kammern weitere Berufungsverhandlungen zur Eingruppierung von Wachpolizisten und Angestellten mit Ordnungsaufgaben angesetzt. Dies betrifft sowohl Angestellte des Landes Hessen als auch der Kommunen. Das LAG weist darauf hin, dass die Arbeitsaufgaben und Berufsverläufe der jeweiligen Kläger im Einzelfall unterschiedlich sein können. Die aktuell durch das Gericht getroffenen Entscheidungen seien daher nur bedingt auf andere Rechtsstreite übertragbar.
- Redaktion beck-aktuell
- LAG Hessen
- Urteil vom 13.09.2016
- 13 Sa 1248/14;13 Sa 1249/15; 13 Sa 1250/15
Zitiervorschlag
Wachpolizisten erstreiten höhere Vergütung. beck-aktuell, 19.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170231)



