Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Bonuszahlungen im Profifußball

Keine Punktprämie auf der Ersatzbank

Eine Ersatzbank in einem Fußballstadion, bestehend aus blauen Sesseln in einer Reihe.
Der Platz auf der Ersatzbank kostet bares Geld. © Panumas / Adobe Stock

Ein Zweitliga-Fußballprofi wollte eine Bonuszahlung für alle Saisonpunkte seines Vereins kassieren – auch für Spiele, in denen er gar nicht auf dem Platz stand. Das LAG Düsseldorf hat ihm eine Absage erteilt.

Das LAG Düsseldorf hat die Klage eines Profifußballers auf Zahlung einer zusätzlichen Punktprämie abgewiesen. Der Spieler eines Zweitligavereins hatte für die Saison 2024/2025 rund 21.900 Euro brutto gefordert. Er meinte, ihm stehe eine vertragliche Nachzahlung für sämtliche Saisonpunkte des Vereins zu – unabhängig davon, ob er selbst auf dem Platz gestanden habe.

Der Arbeitsvertrag des Fußballers sah unter der Überschrift "Punkteinsatzprämie" verschiedene leistungsabhängige Vergütungsbestandteile vor. Für jeden Punkt, den die Mannschaft in der 2. Bundesliga holte, erhielt er 2.500 Euro brutto – allerdings nur bei einem Einsatz in der Startelf oder als Einwechselspieler mit mindestens 45 Minuten Spielzeit. Zusätzlich enthielt der Vertrag eine Nachzahlungsklausel: Bei einem Tabellenplatz von eins bis sechs sollte der Spieler weitere 1.000 Euro brutto pro erreichtem Punkt erhalten.

Der Verein schloss die Saison auf dem sechsten Platz mit 53 Punkten ab. Die Nachzahlung leistete er nur für Spiele, in denen der Fußballer tatsächlich zum Einsatz gekommen war – insgesamt 31.100 Euro brutto. Für die übrigen Punkte verlangte der Spieler weitere 21.900 Euro und argumentierte, die Nachzahlungsklausel sei nicht an seinen persönlichen Spieleinsatz geknüpft.

Vertragsüberschrift spricht gegen den Spieler

Die 11. Kammer des LAG Düsseldorf hat diese Auslegung zurückgewiesen. Zwar möge der isolierte Wortlaut der Klausel noch für die Sichtweise des Fußballers sprechen. Systematik, Sinn und Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Vertragsbestimmung sprächen jedoch deutlich dagegen. Bereits die Überschrift "Punkteinsatzprämie" mache deutlich, dass sämtliche Zahlungen in dieser Vertragsklausel einen Spieleinsatz voraussetzten.

Auch die Vertragsverhandlungen stützten dieses Ergebnis. Die Parteien hätten mit der streitigen Klausel lediglich unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der Einsatzprämie – 3.500 oder 2.500 Euro pro Punkt – überbrücken wollen. Eine vom Spieleinsatz unabhängige Prämie sei dabei gar nicht gefordert worden. Das Auslegungsergebnis sei selbst dann eindeutig, wenn man Allgemeine Geschäftsbedingungen annehme. Bereits das AG Düsseldorf hatte die Klage abgewiesen. Das LAG hat die Revision nicht zugelassen.