Eingliederungsvereinbarung mit Arbeitslosem darf nicht allein der Wohnungssuche dienen

Zitiervorschlag
Eingliederungsvereinbarung mit Arbeitslosem darf nicht allein der Wohnungssuche dienen. beck-aktuell, 25.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166851)
Ein Eingliederungsverwaltungsakt muss einen deutlichen Bezug zum Arbeitsmarkt, also zum Ziel der Eingliederung in das Arbeitsleben erkennen lassen. Dies ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 08.11.2016 nicht der Fall, wenn das Jobcenter einem SGB-II-Leistungsempfänger, der in einem Pritschenwagen nächtigt, als Eigenbemühung nur aufgibt, sich eine Wohnung zu suchen (Az.: L 9 AS 4164/15).
Keine Unterkunftskosten für Pritschenwagen
Geklagt hatte ein 60-jähriger SGB-II-Leistungsempfänger aus dem Bodenseeraum, der seit einigen Jahren ohne festen Wohnsitz ist. Er nächtigt nach eigenen Angaben seit 2010 in einem Pritschenwagen. Hierfür muss das Jobcenter keine Unterkunftskosten bezahlen, wie das Landessozialgericht im Mai 2016 entschied (BeckRS 2016, 68789).
Eingliederungsvereinbarung mit dem Ziel der Wohnungssuche verweigert
Das Jobcenter wollte die Wohnungssituation ändern und verfolgte das Ziel, den Kläger wenigstens in einer Notunterkunft der Stadt Radolfzell unterzubringen. Der Kläger weigerte sich, mit dem Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Ziel der Wohnungssuche abzuschließen. Hierauf erließ das Jobcenter einen sogenannten Eingliederungsverwaltungsakt, in dem als Ziel "Wohnungssituation klären", als Unterstützungsmaßnahme durch das Jobcenter "Wir stellen Kontakt zur Stadt Radolfzell und [zu] Notunterkünfte[n] her" und als Verpflichtung des Klägers "Sie suchen aktiv nach einer Wohnung, dazu besorgen Sie sich einen Wohnberatungsschein beim Bürgerbüro Radolfzell, Stadt Radolfzell. Sie können Kontakt zu Herrn […] bei der Stadt Radolfzell […] hinsichtlich [einer] Notunterkunft aufnehmen. Die Kontaktdaten werden Ihnen ausgehändigt." genannt war.
SG bestätigte Auffassung des Jobcenters
Widerspruch und Klage des SGB-II-Empfängers waren erfolglos. Das Sozialgericht Konstanz folgte der Argumentation des Jobcenters, dass eine angemessene Wohnung Voraussetzung sei, um auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden. Mit der Herstellung eines Kontakts zur Stadt Radolfzell und zu Notunterkünften erbringe das Jobcenter ausreichende Leistungen. Es habe dem Kläger aufgeben dürfen, eine Wohnung zu suchen.
LSG: Selbstbestimmungsrecht des Leistungsberechtigten muss beachtet werden
Dies sahen die Stuttgarter Richter anders und gaben dem Kläger jetzt Recht. Ein SGB-II-Empfänger könne in einem Eingliederungsverwaltungsakt nicht ohne Weiteres zu Bemühungen zur Wohnungssuche verpflichtet werden, denn die Eingliederungsvereinbarung sei nach den gesetzlichen Vorgaben auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gerichtet. Selbst wenn die Vermittlungschancen von Arbeitsuchenden mit festem Wohnsitz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besser sein mögen als bei obdachlosen Menschen, fehle vorliegend für die Verpflichtung zur Wohnungssuche das erforderliche unmittelbar arbeitsmarktbezogene Moment. Je weiter sich das Jobcenter bei den festgelegten Eigenbemühungen vom Kernbereich der Arbeitseingliederung entfernt, desto mehr müsse es das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht des Leistungsberechtigten beachten.
Vorgaben zu unklar
Außerdem hätte das Jobcenter dem Kläger nach der jetzt ergangenen Entscheidung klarer aufgeben müssen, was er zu tun hat, beispielsweise in welcher Häufigkeit er welche Bemühungen vornehmen und wie er diese nachweisen muss. Solle er sich bei Wohnungsbaugesellschaften registrieren? Solle er zu Privatanbietern Kontakt aufnehmen? Solle er eigene Inserate aufgeben? Wer bezahle diese gegebenenfalls? Unklar sei auch, ob und wie und in welcher Häufigkeit der Kläger seine Bemühungen nachweisen beziehungsweise dokumentieren müsse. Auch aus diesem Grund war der Eingliederungsverwaltungsakt nach Auffassung der Richter rechtswidrig.
- Redaktion beck-aktuell
- LSG Baden-Württemberg
- Urteil vom 08.11.2016
- L 9 AS 4164/15
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Eingliederungsvereinbarung mit Arbeitslosem darf nicht allein der Wohnungssuche dienen. beck-aktuell, 25.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166851)



