Landwirtschaftliche Betriebe erhalten keinen Schadenersatz wegen Umsatzeinbußen bei Rucola nach behördlicher Warnung vor Salatverzehr

Zitiervorschlag
Landwirtschaftliche Betriebe erhalten keinen Schadenersatz wegen Umsatzeinbußen bei Rucola nach behördlicher Warnung vor Salatverzehr. beck-aktuell, 15.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190771)
Zwei landwirtschaftliche Betriebe erhalten keinen Schadenersatz wegen im Zusammenhang mit der sogenannten EHEC-Krise stehender behaupteter Umsatzeinbußen in Bezug auf den Anbau von Rucola. Die Betriebe haben ihre Berufungen (Az.: 9 U 45/14 und 9 U 46/14) gegen entsprechende Urteile des Berliner Landgerichts zurückgenommen, nachdem das Kammergericht zu erkennen gegeben hatte, dass es die Rechtsmittel voraussichtlich zurückweisen werde. Hintergrund des Verfahrens waren in 2011 von Behörden ausgesprochene Warnungen vor dem Verzehr von Blattsalaten und anderem Gemüse in rohem Zustand, nachdem es in Deutschland in jenem Frühsommer zu einem gehäuften Auftreten von Erkrankungsfällen mit schwersten Verläufen bis hin zu zahlreichen Todesfällen aufgrund einer Infektion durch Echerichia Coli-Bakterien gekommen war. Im Nachhinein hatte sich herausgestellt, dass bestimmte Sprossen aus dem Ausland eine Infektionsquelle gewesen waren.
Schadenersatz aus Amtshaftung gefordert
Geklagt hatten die Betriebe gegen die Bundesrepublik Deutschland und ein Bundesinstitut. Sie begehrten wegen des Informationsverhalten der beiden Beklagten im Zusammenhang mit der EHEC-Krise in 2011 Schadenersatz aus Amtshaftung in Höhe von rund 225.000 Euro beziehungsweise rund 190.000 Euro. Eine Bundesoberbehörde der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitserkennung und -prävention und das beklagte Bundesinstitut hatten damals vor dem Verzehr von Blattsalaten und anderem Gemüse in rohem Zustand insbesondere in Norddeutschland gewarnt.
Entschädigungen für Umsatzeinbußen bei Rucola gefordert
Die Europäische Union hatte nachfolgend landwirtschaftlichen Betrieben eine pauschale Entschädigung für Umsatzeinbußen gezahlt, soweit der Anbau von Blattsalaten, Tomaten und Gurken betroffen gewesen war. Danach erhielten auch die beiden Klägerinnen für ihre landwirtschaftlichen Betriebe Entschädigungen, nicht jedoch für erlittene Umsatzeinbußen in Bezug auf den Anbau von Rucola. Sie verfolgten die von ihnen insoweit geltend gemachten Schadenersatzansprüche zunächst ohne Erfolg vor dem LG Berlin. Nachdem das KG zu verstehen gegeben hatte, dass es die Berufungen zurückweisen werde, nahmen die Klägerinnen ihre Rechtsmittel zurück.
KG sieht keine Amtspflichtverletzung
Das KG führt zur Begründung aus, auf der Grundlage einer vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Sonderdogmatik seien die Informationen und Warnungen der Beklagten trotz ihrer einschneidenden Folgen für die landwirtschaftlichen Betriebe rechtmäßig und eine Amtspflichtverletzung nicht zu erkennen. So habe es sich um eine Staatsleitungsaufgabe der Bundesregierung gehandelt, in einer nationalen Krise die Bevölkerung über die Infektionsrisiken aufzuklären und vor Gesundheitsschäden zu bewahren. Insbesondere die Bundesoberbehörde habe sich nicht widerrechtlich Befugnisse angemaßt, da sie die Aufgabe habe, das Bundesministerium für Gesundheit zu beraten.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt
Auch die Anforderungen an die Sachlichkeit und die inhaltliche Richtigkeit seien bei den Verlautbarungen gewahrt gewesen, so das KG. Es sei zu berücksichtigen, dass die Warnungen auf unsicheren und sich stetig entwickelnden Informationsgrundlagen beruhten, und es sei davon auszugehen, dass die Tatsachen sorgfältig ermittelt und gründlich ausgewertet worden seien. Die Beklagten hätten zwischen den Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung einerseits und den einschneidenden Folgen für landwirtschaftliche Unternehmen andererseits abwägen müssen und dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.
- Redaktion beck-aktuell
- KG
- Keine Angabe
- 9 U 45/14; 9 U 46/14
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Landwirtschaftliche Betriebe erhalten keinen Schadenersatz wegen Umsatzeinbußen bei Rucola nach behördlicher Warnung vor Salatverzehr. beck-aktuell, 15.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190771)



