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KG

Slogan "50% günstiger als Hotels" auf Buchungsportal wimdu.de ist irreführend

Ein Etappenziel ist erreicht

Auf der Plattform wimdu.de, einem Buchungsportal für Ferienunterkünfte, darf nicht mehr mit dem Slogan "50% günstiger als Hotels" geworben werden. Das Kammergericht Berlin hat das erstinstanzliche Verbot des Slogans mit Urteil vom 11.03.2016 bestätigt, wie die Wettbewerbszentrale am 08.04.2016 mitteilte. Die Werbung sei irreführend, weil pauschal mit einer Ersparnis von 50% geworben werde, obwohl es sich nur um die maximale Kostenersparnis handele (Az.: 5 U 83/15).

KG: Pauschaler Slogan ist irreführend

Die Wettbewerbszentrale schreibt, sie habe den auf der Buchungsplattform wimdu.de eingeblendeten Slogan als irreführend beanstandet, da die behauptete Ersparnis nicht durchgängig habe erzielt werden können. Das KG habe ihr Recht gegeben und seine Entscheidung damit begründet, dass die Beklagte einschränkungslos mit einer Ersparnis von 50% werbe, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die maximale Kostenersparnis in einer mehr oder weniger geringen Zahl von Fällen handele, deren Bedingungen für das Gericht nicht nachvollziehbar seien. "Wer pauschal Aussagen über die Günstigkeit des eigenen Angebotes im Vergleich zu anderen Anbietern trifft, muss sich hieran auch messen lassen. Wird die Ersparnis nur in Einzelfällen tatsächlich erreicht, wird der Verbraucher über die vermeintliche Günstigkeit des Gesamtangebotes getäuscht", kommentiert zustimmend Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, das Urteil.