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IStGH stellt Verfahren gegen Kenias Vize-Präsidenten William Ruto ein

Schutz des Anwaltsberufs

Der Strafprozess gegen Kenias Vizepräsidenten William Ruto vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist geplatzt. Die Richter entschieden am 05.04.2016 in Den Haag, das Verfahren gegen Ruto und seinen Mitangeklagten Joshua Arap Sang einzustellen. Wegen politischer Einflussnahme sei ein faires Verfahren nicht möglich, entschieden die Richter. Wichtige Zeugen der Anklage sollen bedroht oder bestochen worden sein.

Bereits Prozess gegen Präsident Kenyatta gescheitert

Die Anklagen im Zusammenhang mit der Gewaltwelle nach der Präsidentenwahl in Kenia 2007 bis 2009 würden fallengelassen, so das Gericht. Ruto und Sang wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord und Deportationen vorgeworfen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit "beunruhigenden Vorfällen, in denen Zeugen beeinflusst wurden und es politische Einmischung gegeben hat.“ Das Gericht schließt allerdings nicht aus, dass das Verfahren zu einem anderen Zeitpunkt wieder aufgenommen werden kann. Bereits zuvor war der Prozess gegen den Präsidenten Kenias, Uhuru Kenyatta, vor dem Weltstrafgericht gescheitert.