Gerichte erlauben Filme zu Missbrauch an Odenwaldschule und Gladbecker Geiseldrama

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Gerichte erlauben Filme zu Missbrauch an Odenwaldschule und Gladbecker Geiseldrama. beck-aktuell, 06.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175126)
Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines ehemaligen Schülers der Odenwaldschule gegen die Verfilmung des dortigen Missbrauchskandals zurückgewiesen. Ein Gerichtssprecher bestätigte am 03.06.2016 eine entsprechende Mitteilung des "WDR". Am 02.06.2016 hatte das LG Aachen einen Antrag des inhaftierten Geiselnehmers Hans-Jürgen Rösner auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Er hatte versucht, auf diesem Weg einen Film über das Gladbecker Geiseldrama von 1988 zu verhindern.
LG Aachen: Persönlichkeitsrechte Rösners müssen zurückstehen
Rösners Persönlichkeitsrechte seien zwar erheblich betroffen, erläuterte Gerichtssprecher Daniel Kurth am 03.06.2016. Sie müssten nach Ansicht der Richter aber zurückstehen hinter den Grundrechten der Meinungs-, Rundfunk-, Presse- und Kunstfreiheit. Rösners Anwalt kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an.
Ehemaliger Odenwald-Schüler beanstandete bestimmte Filmszenen
Im Fall vor dem LG Hamburg hatte der Kläger verlangt, dem WDR und einer Tochter der Deutschen Filmgesellschaft zu untersagen, die Szenen mit der Filmfigur Frank Hoffmann (gespielt von Leon Seidel) in dem Drama "Die Auserwählten" nicht mehr zu zeigen, sagte der Gerichtssprecher.
LG Hamburg verneint Unterlassungsanspruch
Dem WDR zufolge kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine "schadenersatzbegründende Verletzung von Persönlichkeitsrechten" nicht vorgelegen habe. Im Vorspann des am 01.10.2014 im Ersten gesendeten Fernsehfilms "Die Auserwählten" wurde nach WDR-Angaben darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Verfilmung eines persönlichen Einzelschicksals handelt. Dennoch erkannten sich zwei ehemalige Odenwald-Schüler in Filmcharakteren wieder und klagten wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Eine Klage wurde nun abgewiesen, weil das Gericht in der Abwägung der Kunstfreiheit den Vorrang einräumte. Der zweite Kläger schloss einen Vergleich, der auf einer abgegebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung des WDR beruht und der die Einblendung einer Texttafel beinhaltet, wonach die Erlebnisse von Schüler und Filmfigur nicht übereinstimmen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Gerichte erlauben Filme zu Missbrauch an Odenwaldschule und Gladbecker Geiseldrama. beck-aktuell, 06.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175126)



