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Gericht

Südafrika hätte Sudans Präsidenten Al-Baschir festnehmen müssen

Klageindustrie

Südafrika hätte den wegen Völkermordes gesuchten sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Baschir während seines kurzen Aufenthalts in dem Land festnehmen müssen. Das erklärte das oberste Berufungsgericht Südafrikas am 15.03.2016. Den Staatschef nicht festzunehmen, habe die Verpflichtungen Südafrikas gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verletzt und sei “gesetzeswidrig“ gewesen, erklärten die Richter.

Südafrikanische Regierung ging von diplomatischer Immunität aus

Die Regierung von Präsident Jacob Zuma hatte argumentiert, dass Al-Baschir wegen der Teilnahme an einem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union in Johannesburg im Juni 2015 diplomatische Immunität zustand. Sie ließ den mit internationalem Haftbefehl gesuchten Al-Baschir daher trotz einer einstweiligen Verfügung der südafrikanischen Justiz wieder ausreisen. Ein Gericht in Pretoria hatte während Al-Baschirs Besuch verfügt, dass er das Land bis zum einem Urteil des Gerichts nicht verlassen dürfe.

Internationale Haftbefehle gegen Al-Baschir wegen Verdachts auf Völkermord

Den Haag hat Haftbefehle gegen Al-Baschir wegen des Verdachts auf Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Krisenprovinz Darfur erlassen. Der Konflikt hat nach UN-Schätzungen seit 2004 etwa 300.000 Menschenleben gekostet. Mehr als 2,5 Millionen Menschen flohen vor der Gewalt.