Korsisches Burkini-Verbot kann bestehen bleiben

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Korsisches Burkini-Verbot kann bestehen bleiben. beck-aktuell, 08.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170676)
Ein französisches Verwaltungsgericht hat das Verbot von Ganzkörper-Badeanzügen für Musliminnen in der nordkorsischen Gemeinde Sisco bestätigt. Der Fall ist ungewöhnlich, denn bisher waren entsprechende Burkini-Verbote in den Riviera-Metropolen Cannes oder Nizza nach einer Grundsatzentscheidung des französischen Staatsrates von Ende August 2016 nicht mehr haltbar gewesen.
Erlass nach Ausschreitungen zwischen Einwanderern und Dorfbewohnern ergangen
Das Verwaltungsgericht in Bastia wies laut Nachrichtenagentur AFP am 06.09.2016 einen Einspruch der Menschenrechtsliga gegen den Erlass in Sisco zurück. Dieser war Mitte August 2016 nach Ausschreitungen zwischen Einwanderern und Dorfbewohnern an einer Badestelle am Meer verhängt worden. Fünf Männer werden deswegen Mitte des Monats vor Gericht stehen. Dann dürften auch die genauen Umstände der Vorfälle deutlicher werden.
Oberstes Verwaltungsgericht hatte Burkini-Verbot in anderer Gemeinde gekippt
Das Gericht argumentierte, die Aufregung habe sich seit den Ausschreitungen nicht gelegt. Der Bürgermeister könne deshalb einer möglichen Störung der öffentlichen Ordnung vorbeugen. Frankreichs Staatsrat, also das oberste Verwaltungsgericht, hatte Ende Juli 2016 das Burkini-Verbot einer Riviera-Gemeinde in der Nähe von Nizza gekippt. Etwa 30 Kommunen hatten solche Verbote ausgesprochen. Im August 2016 spaltete die hitzige Debatte über Sinn und Unsinn solcher Bekleidungsregeln das Land bis in die Pariser Regierung hinein.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Korsisches Burkini-Verbot kann bestehen bleiben. beck-aktuell, 08.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170676)



