Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

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Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. beck-aktuell, 25.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188881)
Bier darf in der Werbung nicht als "bekömmlich" angepriesen werden. Dies hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 25.08.2015 entschieden. Nach EU-Recht seien gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verboten. Die Bezeichnung "bekömmlich" suggeriere aber, dass Bier für den Körper verträglich sei, und sei damit gesundheitsbezogen.
EU-Recht verbietet gesundheitsbezogener Angabe
Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) monierte, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und erwirkte ein einstweiliges Verbot der Werbung mit dem Begriff. Er berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012 (BeckRS 2012, 81821). Danach dürfen Winzer nicht mit Angaben wie "bekömmlich", "sanfte Säure" oder "Edition Mild" für ihren Wein werben. Dies seien gesundheitsbezogene Angaben, die auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung hinwiesen, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschwiegen. Das EU-Recht verbietet für Getränke mit mehr als 1,2% Alkohol Angaben, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggerieren.
Brauerei-Anwalt: "Bekömmlich" lediglich geschmacksbezogen
Das LG Ravensburg hat die einstweilige Anordnung nun bestätigt. Der Anwalt der Brauerei, Roland Demleitner, schloss weitere rechtliche Schritte nicht aus. Man werde die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob man beim Oberlandesgericht Berufung einlege, sagte er. Das Ende der Fahnenstange sei noch nicht erreicht. Er halte weiter für fraglich, ob die bloße Verwendung des Wortes "bekömmlich" schon gesundheitsbezogen sei, sagte Demleitner, der auch Geschäftsführer des Verbands der Privaten Brauereien in Deutschland ist. Der Kontext der Werbung sollte immer mit berücksichtigt werden. Die Brauerei Härle habe mit dem Wort "bekömmlich" lediglich den Geschmack des Bieres bewerben wollen.
VSW: Derartige Werbeslogans zu Recht verboten
VSW-Geschäftsführerin Angelika Lange sagte, Werbeslogans wie "bekömmlich" für Alkohol seien aus gutem Grund verboten. Mit Alkoholkonsum seien viele Gesundheitsrisiken verbunden. Die Zahl der Alkoholabhängigen sei groß. Die volkswirtschaftlichen Kosten für ihre Behandlung seien enorm, ganz abgesehen vom persönlichen Leid, das mit Alkoholismus verbunden sei. Bier dürfe beworben werden, nur eben nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorteilen, sagte Lange. Normalerweise hielten sich die Brauereien auch an diese Vorgaben. Der aktuelle Fall sei nur ein Ausreißer. Dem Verband lägen derzeit keine ähnlichen Beschwerden mehr vor.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Ravensburg
- Urteil vom 25.08.2015
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Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. beck-aktuell, 25.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188881)



