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Fußball

Europäischer Gerichtshof befasst sich mit "Financial Fairplay"

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Das "Financial Fairplay" der UEFA wird wohl beim Europäischen Gerichtshof auf den Prüfstand kommen. Eine von Spielervermittler Daniel Striani angeführte Klage wurde von einem lokalen Gericht in Brüssel an das oberste rechtssprechende Organ der EU weitergeleitet.

Ausgaben der Europacup-Teilnehmer dürfen Einnahmen nicht übersteigen

Die Finanzregeln der Europäischen Fußball-Union besagen, dass Europacup-Teilnehmer im Grundsatz nicht mehr ausgeben dürfen, als sie einnehmen. So dürfen Verluste für die Spielzeiten 2013/14 und 2014/15 gemeinsam nicht 45 Millionen Euro übersteigen. Von 2015 bis 2018 ist dann nur noch ein Verlust von 30 Millionen Euro erlaubt. Diese Verschärfung stoppte das Gericht in Brüssel allerdings bis zu einer endgültigen Entscheidung. Die UEFA hat ohnehin Änderungen für ihre nicht unumstrittenen Finanzregeln angekündigt.

Bereits mehrere Vereine von europäischen Wettbewerben ausgeschlossen

So steht die Causa in der kommenden Woche bei der UEFA-Exekutivsitzung auf der Tagesordnung. Wegen Verstößen gegen das "Financial Fairplay" sind bereits mehrere Vereine von europäischen Wettbewerben ausgeschlossen worden. Die UEFA kritisierte die Entscheidung des Brüsseler Gerichts am 24.06.2015 mit scharfen Worten. Der Dachverband zeigte sich zugleich zuversichtlich, dass seine Bestimmungen im Einklang mit EU-Recht stehen

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